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Ablehnungsgründe von BU-Leistungsanträgen

bild rechtsanwältin arendt-boellert

Ablehnungsgründe von Leistungsanträgen bei BU-Versicherern – weniger vielfältig als behauptet!

Vor wenigen Wochen hat der Spiegel in seiner Ausgabe 30/2015 die Hilflosigkeit von Versicherten gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgezeigt, dies unter anderem am Beispiel eines Mandanten unserer Kanzlei.

Willkür und Zermürbungstaktik der BU-Versicherer machen es den Versicherten zunehmend schwerer, Berufsunfähigkeitsleistungen wie Rente und Beitragsbefreiung zu erhalten. Zu viele Versicherte resignieren immer noch anstatt sich fachanwaltlichen Beistand zu holen.

(...) Zum Ausfüllen dicker Formulare, zum Managen erschlagender Korrespondenzen fehlen dem Berufsunfähigen oder seiner Familie schlichtweg die Kraft, die Fähigkeit und der Überblick. Die Versicherer spekulieren gern auf diese „schleichende” Erledigung und tun dafür ihr Bestes!

Zitat aus dem Leserbrief von Fachanwältin Almuth Arendt-Boellert

Versuch der Gegendarstellung nicht überzeugend

Nun gab es zur Abwicklung von BU-Fällen im Internet den Versuch einer Gegendarstellung anhand der Analysen von Morgen & Morgen GmbH, einem Dienstleistungsanbieter, welcher Transparenz am Versicherungsmarkt befördern möchte. Die meisten Leistungsanträge werden hiernach angeblich nur deswegen nicht ausgeführt, weil der Versicherte die Antragstellung nicht weiter verfolge.

Dies ist auch genau das, was wir in unserem anwaltlichen Beratungsalltag erleben und was letztlich auch die These der Zermürbungstaktik stützt. Der Versicherte, der Leistungen aus seiner BU-Versicherung beansprucht, hat meistens schon eine nervenaufreibende, anstrengende Zeit der Erkrankung und Krankheitsverarbeitung hinter sich. Ihm fehlen schlichtweg die Kräfte, sich mit Versicherungskauderwelsch zu beschäftigen, unzählige Dokumente zum wiederholten Mal zu beschaffen oder ständig Fragebögen auszufüllen.

Folgerichtig zeigen die Analysen der Morgen & Morgen im Bilanzjahr 2013, dass beantragte BU-Leistungen am häufigsten deshalb nicht zur Auszahlung kommen, weil der Versicherte nicht (mehr) antwortet beziehungsweise den Antrag nicht weiterverfolgt. Dieser Anteil liege klar bei mehr als einem Drittel.

Zweithäufigster Ablehnungsgrund: Nichterreichen des BU-Grades von 50 Prozent

Als zweithäufigsten Grund für die Ablehnung beantragter BU-Leistungen gibt dieselbe Quelle einen Grund an, der Fachanwältin Almuth Arendt-Boellert dann schließlich via Leserbrief zu ihrer kritischen Stellungnahme motivierte. Nach Morgen & Morgen rangiere das Nichterreichen des erforderlichen BU-Grades von 50 Prozent nämlich auf Platz 2 der Gründe für die Ablehnung von BU-Leistungsanträgen.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer! Beschönigend wird hier nämlich außer Acht gelassen, dass das Erreichen des BU-Grades bzw. die Einschätzung dessen in den meisten Fällen allein auf der Meinung eines Konsiliarmediziners beruht, der auf der Honorarliste der Versicherer steht.

Nach den Erfahrungen von Fachanwältin Almuth Arendt-Boellert ist die Festlegung des BU-Grades ein absichtsvolles Verwirrspiel, das auf einer intransparenten Zahlenmagie beruht. So sind die Ergebnisse der Begutachtung durch den Konsiliarmediziner in den seltensten Fällen gut nachvollziehbar, hierin kann durchaus Absicht und Methode zu vermuten sein.

Tatsächlich gibt es ja auch keine naturwissenschaftlich haltbare, einheitliche Ermittlungsmethode für den Schweregrad von Berufsunfähigkeit. Und so kommt es dazu, dass von einer orthopädischen oder auch psychischen Krankheit schwerst betroffene Berufsunfähige an der „magischen“ 50 Prozent Hürde scheitern. In die Sackgasse geraten die berufsunfähigen Antragsteller insbesondere dann, wenn sie nach der Leistungsablehnung ohne fachanwaltlichen Beistand auf sich allein gestellt bleiben.

grauer Hintergrund
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