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Erfolgreicher Vergleich mit Unfallversicherung errungen

titelbild versichert und verraten

Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe 30/2015, Seite 11, über einen Fall aus unserer Kanzlei:

Für unseren Mandanten Jens Urban haben wir nach zähem Ringen einen Vergleich in Höhe von 200.000 € erreicht und gleichzeitig die Streitlust der Allianz-Versicherung gebrochen.

Der Familienvater Jens Urban war vor fünfzehn (!) Jahren unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden. Der schwerste der Bleibeschäden ist eine Inkontinenz aufgrund einer Dysfunktion des Schließmuskels als Unfallfolge.

Über ein Jahrzehnt weigerten sich die beteiligten Unfallversicherungen, diese immense Beeinträchtigung in der Lebensführung- und Lebensqualität als Unfallfolge anzuerkennen. Stattdessen suchten sie bei dem heute 48-jährigen in seiner Krankenvorgeschichte nach Hinweisen der Ursache für die Inkontinenz, anstatt den Unfall als Grund anzuerkennen – und die Unfallversicherung zahlte nicht.

Diese Vorgehensweise und die Zahlungsverweigerung waren für unseren Mandanten extrem demütigend und erniedrigend.

Versicherungsbranche verspielt das in sie gesetzte Vertrauen immer häufiger

Einmal mehr wurde deutlich, dass die Versicherungsbranche im Schadensfall das Vertrauen, mit dem sie seit Jahrzehnten erfolgreich wirbt, mit einem einzigen Federstrich verspielt. Von dem „starken Partner an Ihrer Seite“ oder der „Sicherheit in jeder Lebenslage“ ist dann nichts mehr übrig.

Da hilft es auch nichts, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel der deutschen Versicherungswirtschaft ins Gewissen redet: „Sie übernehmen Verantwortung für das Gemeinwohl. Und dafür wird Ihnen auch viel Vertrauen entgegengebracht!“

Verantwortlich für die wachsende Zahl der Streitigkeiten bei Schadensfällen ist nicht direkt menschliche Willkür seitens der Versicherer, sondern falsches Wirtschaften.

Versicherungskritiker Wolfgang Schünemann analysiert in dem Spiegel-Artikel die Hintergründe der Misere. Demzufolge verbuchen die Versicherungen die Prämienzahlungen als Einnahmen, statt sie zu splitten. Das führt dazu, dass jeder Schadensfall als Kosten zu Buche schlägt, der sich negativ auf die Bilanz auswirkt. Wenn die Einnahmen hingegen auf zwei unterschiedliche Konten aufgeteilt würden, nämlich eines quasi als „Rücklagenkonto für Schadensfälle“ und eines für die Aufwendungen zur Deckung der organisatorischen Belange, dann wäre nicht nur genug Geld da, sondern es würde auch die Bilanz nicht belasten.

Doch eine Änderung ist nicht in Sicht. Denn die Motivation zur Veränderung ist bei denjenigen, die für das System verantwortlich sind, leider nicht zu erkennen. Kritiker stoßen auf taube Ohren.

Wir wissen das Vertrauen unserer Mandanten sehr zu schätzen, wenn sie uns als ihre Waffe im Kampf von David gegen Goliath nutzen und beauftragen.

grauer Hintergrund
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Was können wir Ihnen raten, wenn es um das Thema Unfallversicherung geht?

  1. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine gute Möglichkeit, wenn Sie im Schadensfall Ihr Recht mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht einfordern müssen. Vor allem die Gutachterkosten verschlingen viel Geld neben den Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.
  2. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen absolut wahrheitsgetreu.
  3. Holen Sie sich im Schadensfall möglichst umgehenden Rat von einem spezialisierten Fachanwalt.

Der vorliegende Fall unterstreicht einmal mehr unsere Kompetenz auf diesem Gebiet.

Wenn Sie bzw. Ihr Angehöriger sich ebenfalls in einer ähnlichen Situation befindet, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns.

 

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