Fachanwalt für Medizinrecht Berlin - Spandau

Die erfolgreiche Vertretung von Mandaten in Arzthaftungsfragen/Medizinrecht sowie die Durchsetzung von Patientenrechten setzt neben umfassender haftungsrechtlicher Kenntnisse solche des ärztlichen Berufsrechts, der Organisation des Gesundheitswesens, der Klinik- und Praxisorganisation und vor allem medizinischer Zusammenhänge (z. B. bei der Auswertung von Krankenunterlagen) voraus.

Als Fachanwälte für Medizinrecht bieten wir unseren Mandanten eine profunde juristische Beratung einschließlich Informationsbeschaffung (Sachverständigengutachten) zur Bewertung von Haftungsfragen.

Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler, Dokumentationsfehler oder auch Fehler bei Schönheitsoperationen/kosmetischen Eingriffen können wir für Sie aufarbeiten und so Ihre Rechte in Bezug auf Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden und Erwerbsschaden sowie Schmerzensgeld durchsetzen.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen zur Zeit folgende Fachanwälte für Medizinrecht zur Verfügung: