Arzthaftungsrecht

In Deutschland sind ca. 60.000 Hausärzte, weitere 60.000 niedergelassene Fachärzte und ca. 150.000 Ärzte in Krankenhäusern tätig. Hinzu kommt die Tätigkeit von Zahnärzten, Hebammen und Heilpraktikern. Aus der Vielzahl der Behandlungen resultieren eine unüberschaubare Anzahl von Fehlern mit häufig gravierenden Folgen für die Patienten. Die erfolgreiche Vertretung solcher Mandate sowie die Durchsetzung von Patientenrechten setzt neben umfassender haftungsrechtlicher Kenntnisse solche des ärztlichen Berufsrechts, der Organisation des Gesundheitswesens, der Klinik- und Praxisorganisation und vor allem medizinischer Zusammenhänge (z. B. bei der Auswerten von Krankenunterlagen) voraus. Wir bieten unseren Mandanten eine profunde juristische Beratung einschließlich Informationsbeschaffung (Sachverständigengutachten) zur Bewertung von Haftungsfragen. Es geht hierbei um Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden und Erwerbsschaden sowie Schmerzensgeld.

  • Aufklärungsfehler (Behandlungsverlauf, Behandlungsalternativen, Risiken)
  • (grobe) Behandlungsfehler -umgangssprachlich auch als Arztfehler, Kunstfehler oder Ärztepfusch bezeichnet - (Indikation, Diagnose, Befunderhebung, Therapie, Überwachung, Pflege, Nachbehandlung)
  • Dokumentationsfehler (Kranken- und Pflegeunterlagen)
  • Anwendung von Außenseiter- und Neulandmethoden
  • Medikationsfehler (u.a. bei off-label-use)
  • Schönheitsoperationen / kosmetische Eingriffe
  • Krankenhaushygiene
  • Organisationsmängel

 

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