Sozialrecht

Sozialrechtliche Ansprüche ergeben sich vor allem aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), insbesondere das Krankentagegeld, der Rentenversicherung (DRV), der Unfallversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht. Wir vertreten die Ansprüche Versicherter auf Versorgung mit medizinischen Leistungen und Arzneimitteln, bei der Klärung von Statusfragen, bei der Geltendmachung von Leistungen aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Schadensfällen (Verletztengeld, Verletztenrente, Teilhabeleistungen), bei Rentenansprüchen wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung und bei der Klärung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bis zur Erwerbsunfähigkeit sowie des Grades der Behinderung (GdB) unter Berücksichtigung der versorgungsmedizinischen Grundsätze. Sämtliche Mandate betreuen wir sowohl außergerichtlich im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.

  • Krankenversicherungs- und Vertragsarztrecht (SGB V)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Unfallversicherung (SGB VII)
  • Schwerbehinderung (SGB IX)
  • Opferentschädigung (OEG)

 

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an!

Laux Rechtsanwälte
Breite Str. 18
13597 Berlin-Spandau

Telefon: 030 / 33 77 37 310

E-Mail: buero@ra-laux.de