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Berufsunfähigkeitsversicherung Reinickendorf-Berlin

Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit sowie Minderung der Erwerbsfähigkeit

Müssen Versicherte wegen schwerwiegender Erkrankungen oder eines folgenschweren Unfalles Rentenansprüche durchsetzen, ergeben sich leider oftmals große Schwierigkeiten mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), mit der Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallkasse oder mit einem der zahlreichen privaten Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherer. Viele Versicherte entscheiden sich früher oder später richtigerweise, hier die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu suchen.

Die Begriffe „Berufsunfähigkeit“, „Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung" und "Minderung der Erwerbsfähigkeit" und deren Voraussetzungen erscheinen für den Laien verständlicherweise oftmals kompliziert und verwirrend.

Das Vorliegen von "Berufsunfähigkeit" (BU) spielt sowohl für die gesetzliche Rente bei der DRV als auch bei Zahlungen von Berufsunfähigkeitsrenten privater Versicherungsunternehmen eine Rolle.

"Erwerbsunfähigkeit" bzw. volle oder teilweise "Erwerbsminderung" sind Begriffe, welche nur bezüglich des Rentenantrages bei der DRV verwendet werden.

Einer "Minderung der Erwerbsfähigkeit" bedarf es im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalles für die Zahlung so genannter Verletztenrente beim gesetzlichen Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse).

Wir kennen uns mit Personenschäden und mit Invaliditätsleistungen jeder Art bestens aus. Hierzu überprüfen wir für unsere Mandanten deren Leistungsansprüche, vertreten Sie gegenüber der Gegenseite und setzten Ihre Rente - gegebenenfalls auch mittels Klageverfahren vor den Sozial- oder Zivilgerichten - deutschlandweit durch. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Erstkontakte und Gesprächstermine mit unseren Rechtsanwälten.