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Versicherungsrecht Reinickendorf-Berlin, Rechtsanwalt

Alle denkbaren Personen- und Sachschäden sind versicherbar. Insbesondere bei größeren Versicherungsfällen kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Regulierung. Versicherer wenden die unzutreffende Beantwortung vorvertraglicher Fragen, Unter-, Mehrfach- und Überversicherung ein und reagieren auf die Meldung von Schadensfällen nicht selten mit Rücktritt, Anfechtung und Kündigung sowie Leistungsverweigerung. Häufig wird die Regulierung unangemessen verzögert und der Versicherungsnehmer trotz Fälligkeit über lange Zeit, teilweise über Jahre, im Unklaren über die Leistungsbereitschaft des Versicherers gelassen.

Wir prüfen anhand Ihres Versicherungsvertrages nebst Bedingungen und der konkreten Umstände des Versicherungsfalls das Bestehen und die Höhe Ihrer Leistungsansprüche, machen diese zur kurzfristigen Regulierung geltend und erheben gegebenenfalls Klage. Dabei prüfen wir auch den Inhalt vorliegender Sachverständigengutachten oder sorgen für deren Einholung. In folgenden Versicherungssparten sind wir tätig:

  • Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Lebensversicherungsrecht
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Privates und betriebliches Haftpflichtversicherungsrecht
  • Pflichtversicherungsrecht
  • Bauwesenversicherungsrecht
  • Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherungsrecht
  • Haftpflichtversicherungsrecht der freien Berufe
  • Fahrzeug-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherungsrecht
  • Gebäude-, Hausrat-, Feuer- und Einbruch-Diebstahl-Versicherungsrecht
  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht