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So erhalten Betroffene wegen eines Terroranschlags Schadenersatz

2016-12-19-terroranschlag-berlin-breitscheidplatz

Nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz steht Berlin unter Schock. Was häufig in der politischen Diskussion vergessen wird: Neben dem gesellschaftlichen Schaden ist jedes einzelne Opfer unmittelbar und häufig ein Leben lang betroffen.

Wer haftet bei einem Terroranschlag?

Daher fragen sich jetzt viele Menschen: Wer haftet eigentlich für die Folgen eines Terroranschlags? Viele Medien saßen dabei zuletzt dem Irrtum auf, dass es keinen Schadenersatzanspruch gibt. Dies ist allerdings falsch. Wir klären auf, wie Betroffene richtig reagieren.

Nach einem Anschlag sitzt der Schock stets tief. Besonders dramatisch wird es zusätzlich, wenn es anschließend für Betroffene darum geht, eine Entschädigung zu erhalten. Die Rechtslage ist dabei verworren, Laien blicken kaum durch. Viele Opfer fühlen sich bei der Suche nach Hilfe alleingelassen. Grundsätzlich muss zwar immer derjenige für einen Schaden aufkommen, der ihn verursacht. Nun ist nach Terroranschlägen der Täter allerdings häufig tot, bei dessen Angehörigen ebenso nichts zu holen.

Rechtliche Grauzone: Anschläge mit Fahrzeugen

Ein möglicher Ausweg ist das so genannte Opferentschädigungsgesetz (OEG). Erleidet ein Opfer Schäden an der Gesundheit, gibt es hier oft Hilfe. Das Problem bei Anschlägen mit Fahrzeugen: Genau diese Straftaten sind vom Gesetz ausgenommen. Viele Medien meldeten daher nach dem Anschlag, dass Betroffene keine Chance auf eine Entschädigung besitzen.

Die gute Nachricht hier: Dies ist falsch. Unter Umständen können beispielsweise KFZ-Versicherer haftbar gemacht werden. Diese allerdings berufen sich möglicherweise auf Haftungsausschlüsse oder Mindestdeckungssummen.

  • Haftungsausschlüsse könnten unter Umständen bei vorsätzlicher Tötung und Körperverletzung greifen.
  • Geringe Deckungssummen könnten bei Anschlägen mit vielen Opfern unter gewissen Voraussetzungen unzureichend sein.

Was jedoch kaum einer weiß: Es gibt eine gesetzliche Sonderregelung für die Entschädigung bei vorsätzlichen Unfällen. So können trotz allem Schadenersatzansprüche gegen den gemeinsamen Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen der KFZ-Versicherer geltend gemacht werden.

Übrigens: Häufig müssen außerdem auch selbst abgeschlossene Unfall- oder Lebensversicherungen für Schäden der Opfer aufkommen.

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Lassen Sie sich kompetent beraten

Wir raten daher: Geschädigte sollten sich nie auf pauschale Abfindungen einlassen. Besser ist es, einen Experten für Schaden- und Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Nur diese gewährleisten eine langfristige Absicherung und helfen Betroffenen wirklich weiter.

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Foto: Andreas Trojak/flickr/CC-BY 2.0 de

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