Angemessene Prüfungsfrist eines Kfz-Haftpflichtversicherers: 2, 4 oder sogar 6 Wochen??

In Rechtsprechung und Praxis ist es anerkannt, dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall eine angemessene Prüfungsfrist vor Klageerhebung einzuräumen. Was "angemessen" bedeutet, ist stark umstritten und wird von den Gerichten nicht einheitlich beantwortet. Das OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 470/06, meint, bei Unfällen mit "einfachem" Sachverhalt müssten zwei Wochen ausreichen. Das OLG Stuttgart, Az.: 3 W 15/10, vertritt die Ansicht, vor Klageerhebung seien vier Wochen Prüfungszeitraum abzuwarten. Vereinzelt hielten Gerichte auch sechs Wochen für angemessen. Bis sich hier eine einheitliche Rechtsprechung entwickelt hat, wird noch einige Zeit vergehen. Beauftragen Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, auch wenn der Sachverhalt noch so "einfach" gelagert ist, einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird unter anderem dafür Sorge tragen, dass Ihre Klage zur rechten Zeit erhoben wird.


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