Laux Rechtsanwälte
Breite Str. 18
13597 Berlin-Spandau

Telefon: 030 / 33 77 37 310

E-Mail: buero@ra-laux.de

Kleines Einmaleins zur Feststellung des Grades der Berufsunfähigkeit

Die Feststellung des Grades der BU sei - so dass OLG Koblenz in einer Entscheidung vom 27.03.2009 (10 U 1367/07) - keine einfache Rechenoperation. Es könne nämlich nicht frei nach der Regel "Übliche Arbeitszeit 40 Stunden = 100 Prozent, noch mögliche Arbeitszeit 15 Stunden = 37,5 Prozent, also BU 62,5 Prozent" verfahren werden. Vielmehr solle eine wertende Betrachtung der gesamten mit der Berufsausübung verbundenen Tätigkeiten stattfinden.

Der Kläger war Softwareprogrammierer und hat zuletzt einige Monate in einer von seiner Ehefrau gegründeten Firma gearbeitet. Er litt an depressiven Störungen und multiplen, körperseitig links angesiedelten Schmerzen nebst psychovegetativer Störungen und erhielt insofern vom Versorgungsamt eine Anerkennung von 50 % als Schwerbehinderter. Dennoch lehnte der BU-Versicherer eine Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente beharrlich ab, da er im Wesentlichen meinte, der Kläger könne über den Arbeitstag im Familienunternehmen verteilt noch mehrere Stunden, wenngleich auch nicht am Stück, arbeiten. Im Ergebnis jedoch war diese Argumentation unzutreffende Stundenrechnerei.

Entscheidend sei nach der Ansicht des angerufenen Gerichtes in derartigen Fällen schwieriger Abgrenzungen im Rahmen der Feststellung des Leistungsvermögens vielmehr, ob ein Versicherter einzelne Verrichtungen bzw. Teile seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr wahrnehmen könne, von deren Erfüllung jedoch abhänge, ob er noch ein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielen könne oder die seine berufliche Tätigkeit im Übrigen prägten, die ihm aber nunmehr verschlossen seien.

Die präzise und detaillierte Analyse von Krankheitsbild, die Hinterfragung und ergebnisorientierte Auswertung der Gutachten herbeigezogener Sachverständiger sowie die konkreten Folgen und Auswirkungen der Beeinträchtigungen für die faktischen Möglichkeiten des Mandanten muss ein Anwalt sorgfältig erarbeiten und im Rahmen außergerichtlicher Einigungsbemühungen oder im Prozess hinreichend und mit Überblick darstellen. Anderenfalls ginge der Prozess schnell zu Lasten des Mandanten verlustig. Sollten Sie hierzu Beratungs- und/oder Vertretungsbedarf haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere im Personenversicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Laux Rechtsanwälte

Zurück