Vorsorge gegen Unfälle und Invalidität – was ist wichtig?
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Diabetes nimmt nach wie vor auch in Deutschland dramatisch zu, wie globale Daten der internationalen Diabetes-Föderation (IDF) aus dem Jahr 2015 zeigen. Besonders die Erkrankungen ...
Mehr lesenUnsere Anwälte für Medizinrecht vertreten im Moment mehr als einen Mandanten, der Opfer einer telemedizinischen Behandlung wurde. Tendenz: steigend.
Mehr lesenLaux Rechtsanwälte im SPIEGEL 09/2015. Das Geschäft vor dem Tod - unnütze Operationen und Behandlungen. Die Alten und Schwerkranken sind am besten auszunehmen.
Mehr lesenWarum die Zahl grober Behandlungsfehler in den Krankenhaus-Notaufnahmen bedrohlich zunimmt – ein Fall aus unserer Kanzlei: die Zusammenfassung eines ausführlichen Artikels des Zeit-Online-Magazins vom August 2014: Not in der Notaufnahme
Mehr lesenMit der angemessenen Höhe des Schmerzensgeldes nach einem durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung notwendig gewordenen Aufenthalt auf der Intensivstation setzte sich das Oberlandesgericht Rostock in seinem Urteil vom 21. Dezember 2012 auseinander. Die vom Landgericht Stralsund zugesprochenen 4.000 € Schmerzensgeld erhöhte es dabei auf 7.000 €.
Mehr lesenMit bildgebender Diagnostik beschäftigte sich das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 12. August 2013 (3 U 122/12). Computertomographie des Kopfes vom Kardiologen falsch ausgewertet
Mehr lesenEin Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund fehlender Risikoaufklärung besteht. Vor medizinischen Heilbehandlungsmaßnahmen muss der Arzt den Patienten über die Risiken der Behandlung aufklären. Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass er selbst auf extrem seltene Risiken hinweisen muss, wenn diese Risiken im Falle ihrer Verwirklichung die Lebensführung des Patienten schwer
Mehr lesenDie Zahl der Operationen in Deutschland sind seit 2005 um mehr als ein Viertel gestiegen sein. Im Jahr 2005 wurden rund 12,13 Millionen Operationen erfasst, 2011 bereits 15,37 Millionen.
Mehr lesenOb der Kläger einen Prozess gewinnt oder verliert, hängt davon ab, wer die Beweislast für die streitigen Fragen trägt. In Arzthaftungsprozessen liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und für den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden (Kausalität) grundsätzlich beim Kläger.
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