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Postvirale Fatigue und Long COVID in der Versicherungsmedizin

Private Berufsunfähigkeitsrente, Krankentagegeld (PKV), Invaliditätszahlungen (PUV) und gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Von den Fachanwälten für Versicherungsrecht und Medizinrecht, Almuth Arendt-Boellert und Joachim Laux, Partner bei Laux Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin

Postvirale Fatigue und Long COVID können dazu führen, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf oder den ganz normalen Alltag allein zu bewältigen. Wir kämpfen an der Seite unserer Mandantinnen und Mandanten erfolgreich um

  • private Berufsunfähigkeitsrenten
  • Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV)
  • sofern Infektionen versichert Bestandteil des Vertrages sind, um Invaliditätszahlungen der privaten Unfallversicherung (PUV)
  • gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Deutschen Renten Versicherung (DRV)

Wir beraten Sie gern persönlich!

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Spätfolgen nach einer Infektion

Im Verlauf der Pandemie zeichnete sich ab, dass eine SARS-CoV-2-Infektion auch bei relativ mildem Krankheitslauf oder sogar bei unbemerkter Infektion länger gesundheitliche Folgen haben kann. Auch Long COVID oder Post COVID sind Spätfolgen einer derartigen Virusinfektion.

Viruserkrankungen und Folgen für die Gesundheit

Viren sind heimtückisch. Aus unserer versicherungsmedizinischen Rechtspraxis und vielen Prozessen kennen wir viele Mandantinnen und Mandanten mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen nach Virusinfektionen.

HI-Viren und die Aids-Erkrankung (HIV) haben schon vor einigen Jahrzehnten gezeigt, welche schweren Krankheitsfolgen schnell eintreten und wie unabwendbar vor medizinischen Forschungserfolgen die Todesfolge letztlich war.

Auch das Epstein-Barr-Virus (EBV) zieht längerfristige und teils schwere Krankheitsfolgen nach sich. Mitunter leiden Betroffene noch lange nach überstandenen Infektionen unter erheblichen Symptomen und Beeinträchtigungen.

Besonders bei Infektionen mit Lungenentzündungen gibt es längere Genesungszeiten mit Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit und sogar dauerhafter Invalidität.

Rechtliche Folgen für Beruf und Privatleben

Eine SARS-CoV-2-Infektion macht da keine Ausnahme, ganz im Gegenteil. Das Coronavirus gilt als Multiorganvirus, das neben der Lunge auch in zahlreichen anderen Organen auftritt, etwa in Gehirn, Niere, Herz oder Leber.

Deshalb wird immer mehr darüber bekannt, dass nach durchgestandener SARS-CoV-2 Infektion, auch nach der akuten Krankheitsphase von vier Wochen, gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sehr unterschiedlichen Symptomen verbleiben.

SARS-CoV-2 Infektion - gesundheitliche Beeinträchtigungen und Versicherungsrecht

Long COVID bei schweren Verläufen von COVID-19

Besonders häufig unter Spätfolgen leiden Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf von COVID-19. Daten aus England deuten darauf hin, dass rund 40 % der schwerer Erkrankten längerfristige medizinische Unterstützung benötigen, etwa zur Verbesserung der eingeschränkten Lungenfunktion oder anderer betroffener Organe.

Bei vielen Patientinnen und Patienten sind noch Monate nach Beginn der Symptomatik Veränderungen der Lunge erkennbar. Einer Studie (THE LANCET). zufolge wiesen 76 % von rund 1.700 Patientinnen und Patienten, die während einer COVID-19-Erkrankung in Wuhan hospitalisiert waren, noch sechs Monate nach der Infektion mindestens ein Symptom auf:

  • 63 % litten unter Müdigkeit oder Muskelschwäche,
  • 26 % unter Schlafstörungen,
  • 23 % unter depressiven Symptomen oder Angstsymptomen.

Eine deutsche Vorab-Studie (medRxiv) kommt zu vergleichbaren Ergebnissen.

Spätfolgen bei leichten COVID-19-Verläufen

Long COVID kann aber auch Patientinnen und Patienten mit leichten Verläufen betreffen – und sich durch unterschiedlichste Symptome bemerkbar machen z. B. nachträglich auftretende Gedächtnisstörungen oder der Verlust des Geschmacks- und Geruchsinns (ein typisches Symptom einer Corona-Infektion) kann noch lange nach der Genesung anhalten.

Zu den häufigsten Symptomen von Long COVID zählt die Fatigue, ein Zustand chronischer Erschöpfung, unter dem viele Genesene auch Monate nach ihrer akuten COVID-19 Erkrankung leiden.

Forschungsprojekt der Universitätsklinik Ulm

Spezialisierte Fachkräfte für innere Medizin richteten in Ulm bereits Anfang 2021 eine Sprechstunde für Betroffene ein. Die meisten Menschen, die in die Sprechstunde kommen, sind im mittleren Lebensalter zwischen 40 und 50 Jahre alt, die jüngsten erst um die 20 Jahre alt.

Mehrheitlich sind diese Menschen relativ gesund und ohne chronische Vorerkrankungen. Ein Zwischenergebnis der Arbeit dieses Projektes: 20 % der Betroffenen leiden unter Organschäden, vor allem Herzmuskelentzündungen und infolgedessen Herzschwäche und Herzrhythmusstörungen.

Der größte Teil der übrigen Patientinnen und Patienten fühle sich zumindest schlechter als vor der Erkrankung.

Post-COVID-Sprechstunde der Charité-Universitätsmedizin Berlin

Wichtigster Behandlungsaspekt ist nach Ansicht der Berliner Spezialistinnen und Spezialisten die konsequente Schonung in der Rekonvaleszenz-Phase. In der Praxis bedeutet das für die Genesenden:

  • Ruhe und Entspannung,
  • ausreichendes Schlafen für einen normalen Tag-Nacht-Rhythmus zu haben,
  • Stressvermeidung und
  • Solange noch nicht komplett genesen auch: kein Sport.

Denn mentale oder körperliche Überanstrengung kann zu Beschwerdeverschlechterung führen, besser seien anstatt Sport Entspannungstechniken wie Yoga, autogenes Training oder Meditation.

Es versteht sich von selbst, dass die Betroffenen währen dieser Schonungs- und Genesungszeit definitiv nicht arbeiten können. Es besteht zunächst Arbeitsunfähigkeit, die Betroffenen erhalten Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, viele privat krankenversicherte haben Krankentagegeld mitversichert.

Dauert der beeinträchtigte Allgemeinzustand über mehrere Monate fort, muss man an (zumindest vorübergehende) Berufsunfähigkeit denken und sich um die Rentenansprüche wegen Berufsunfähigkeit zur Kompensierung der Einkommenseinbußen bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern.

Die Ursachen für diese Fatigue (krankheitsbedingte Erschöpfung) sind noch unklar. Man nimmt wohl an, dass nicht das Virus selbst zu Fatigue führt, sondern wahrscheinlich das Immunsystem betroffen ist, welches nach der Infektion noch nicht wieder zur Ruhe gekommen ist.

Vier Wochen nach der Infektion, bei fortbestehender Erschöpfungssymptomatik, sollten die Genesenen Organfunktionsstörungen und andere Ursachen für die Fatigue ausschließen lassen. Innerhalb von drei Monaten bessert sich der Zustand.

Die Berliner Post-COVID-Sprechstunde empfiehlt, dass Patientinnen und Patienten, die nach 6 Monaten noch anhaltend schwere Fatigue, Konzentrationsstörungen und Kopf-schmerzen haben und deren Symptome nach Anstrengung zunehmen, weitere medizinische Abklärung suchen sollten.

Abgrenzung Fatigue und Chronisches Fatigue Syndrom (CFS)

Erschöpfung kennen viele Menschen. Erschöpfung, die im Zusammenhang mit Erkrankungen auftritt, wird als Fatigue bezeichnet. An langanhaltender (chronischer) Fatigue leiden viele Menschen, ohne dass sie CFS haben. Die Ursachen für eine Fatigue reichen von Schlafstörungen, Stress und Mangelzuständen bis zu einer Reihe unterschiedlicher Erkrankungen.

Chronisches Fatigue Syndrom (CFS) dagegen ist eine eigenständige schwere Erkrankung mit einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität. Typisch ist ein plötzlicher Beginn, oft im Zusammen-hang mit einem viralen Infekt.
Leitsymptome sind:

  • eine schwere Erschöpfung,
  • Konzentrationsstörungen,
  • Schlafstörungen und
  • körperliche Symptome, u.a. Halsschmerzen, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen sowie
  • ein Verlauf über mindestens 6 Monate.

Zusätzlich besteht eine ausgeprägte Belastungsintoleranz, d.h. es kommt nach Anstrengung zu einer länger anhaltenden Zunahme der Beschwerden (sogenannte postexertional malaise).

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Anwaltliche Hilfe im Versicherungsrecht bei Postvirale Fatigue und Long COVID

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Rechtsanwälte Joachim Laux und Almuth Arendt-Boellert: Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht.

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Joachim Laux, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht und Almuth Arendt-Boellert, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht