Der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht ist immer wieder Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Bereits im Juni 2012 erkannte das OLG Köln einen groben Behandlungsfehler in der unzureichenden Aufklärung eines Patienten. Der 31-jährige Kläger leidet unter einer angeborenen Herzerkrankung, die eine Herzmuskelschwäche und schwere Herzrhythmusstörungen zur Folge hat. ...
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