Im Fall von ärztlichen Behandlungsfehlern haben Patienten nicht nur Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen finanziellen Schadens, sondern auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Dabei sind die von den deutschen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgelder in den letzten Jahren deutlich angestiegen, insbesondere was die sogenannten Schwerstschäden betrifft.
In dem der Entscheidung des ...
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