Erleidet ein Kind einen schweren Hirnschaden, weil die behandelnde Ärztin während der Geburt dessen Herzschlag mit dem der Mutter verwechselt, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar, der zu einem Schmerzensgeld-Anspruch in Höhe von 500.000 € und dem Ausgleich sämtlicher schädigungsbedingter Vermögensschäden führt.
Das CTG während der Geburt - wichtige Kontrolle
Das CTG ...
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