Arbeitsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Bedingungswerke MB/KT oder AVB erfordert, dass der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Wann besteht also der Anspruch auf Krankentagegeld? ...
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