Die Krankheitskostenversicherung verpflichtet den Versicherer, dem Versicherungsnehmer die Kosten für jede medizinisch notwendige Heilbehandlung (Krankheitskosten) zu erstatten. Die medizinische Notwendigkeit setzt voraus, dass die Heilbehandlung aus medizinischer Sicht geeignet war, einen Behandlungserfolg zu erzielen. Ob der Behandlungserfolg tatsächlich eintritt, ist für die ...
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