Der Senat des Kammergerichts Berlin hat mit Beschluss vom 04.10.2018 – 20 U 113/17 – entschieden, dass Patienten gegenüber ihrem behandelnden Arzt keinen Anspruch auf Auskunft darüber haben sollen, ob und bei wem dieser haftpflichtversichert ist bzw. war. Da ein Auskunftsanspruch - wegen fehlender gesetzlicher Regelung - generell verneint wird, ist davon auszugehen, dass die Absage damit ...
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