Die ärztliche Aufklärungspflicht (besonders eine Risikoaufklärung) gilt nicht nur vor therapeutischen Eingriffen sondern auch vor diagnostischen Eingriffen, durch welche erst Befunde erhoben werden sollen, anhand derer der Arzt die Diagnose trifft. Ist die präoperative Aufklärung unzureichend, so ist der Eingriff rechtswidrig und der Arzt zum Ersatz des aus dem Eingriff resultierenden ...
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