Verletzt sich ein Versicherungsnehmer bei einem Pistensturz dadurch, dass er auf den Boden prallt, liegt ein bedingungsgemäßer Unfall als Versicherungsfall vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 06. Juli 2011 (IV ZR 29/09) entschieden.
Im streitgegenständlichen Fall hatte sich ein die Piste herabfahrender Skifahrer vor einem anderen Skifahrer derart heftig ...
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