Ausschlussklauseln werden von Versicherern genutzt, um Leistungen oder - wie in diesem Fall bei einem Rechtsschutzfall - Rechtsschutz zu verweigern.
Das OLG München hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 29 U 589/11) über die Unwirksamkeit von Kapitalanlageklauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) entschieden.
In dem Fall verwandte der Rechtsschutzversicherer eine ...
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