Das OLG München sprach in seiner Entscheidung vom 13. August 2010 einer verkehrsunfallbedingt geschädigten Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 € zu.
Die dortige Klägerin hatte im Rahmen des Verkehrsunfalles eine Vielzahl von Einzelverletzungen erlitten, wobei ein stumpfes Bauchtrauma mit Darmverletzungen sowie mehrere Frakturen von Oberschenkel bis Fuß hervorzuheben waren. Die mit den Verletzungen verbundenen Schmerzen und die entstandenen Folgebeschwerden erachtete der erkennende Senat als "außergewöhnlich".
Wesentlichen Niederschlag fand die nachteilige Auswirkung der Verletzungen auf das körperlich-seelische Wohlbefinden der Klägerin:
"Die mit diesen Verletzungen verbundenen Schmerzen und die entstandenen Folgebeschwerden sind außergewöhnlich. Die Lebensführung der Klägerin als Ehefrau und Mutter sowie in ihrer Freizeitgestaltung ist seit dem Unfall massiv beeinträchtigt. Die Klägerin kann sich nur noch im Rollstuhl und kurzfristig mit Krücken fortbewegen. (...) Aufgrund der ständigen Schmerzen, ihrer Abhängigkeit von der Unterstützung Dritter, dem Verlust des Arbeitsplatzes und der beeinträchtigten Mitwirkungsmöglichkeiten im Haushalt sowie der optischen Beeinträchtigungen durch zahlreiche Narben, ist es zu zusätzlichen erheblichen psychischen Beschwerden gekommen, die nach der Bewertung der Sachverständigen (...) in ihrem Ausmaß einer leichten Depression entsprechen."
Ferner musste sich die damalige Beklagte vorwerfen lassen, die Schadenregulierung zu zögerlich betrieben zu haben, was sich schmerzensgelderhöhend auswirkte.
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