40.000,00 € Schmerzensgeld nach fehlgeschlagener Tumorentfernung

Das OLG München (Az: 1 U 2363/10 - 21. April 2011) sprach einer Klägerin wegen unterlassener Entfernung eines Darmtumors 40.000,00 € Schmerzensgeld zu.

Der beklagte Arzt hatte sich auf die fehlerhafte Höhenangabe des koloskopierenden Internisten verlassen und so seine Pflicht verletzt, den Tumor zu entfernen. Es musste eine zweite Operation durchgeführt werden. Danach kam es zu erheblichen Komplikationen (Wundheilungsstörungen, Abszessbildung).

Letztlich musste die Klägerin mit einem dauerhaften künstlichen Darmausgang versorgt werden. Nach Ansicht des Gerichts habe sich der Operateur selbst vergewissern müssen, welche Darmteile zu entfernen sind. Durch die Pflichtverletzung habe er die Klägerin einem weiteren Eingriff und den Risiken des Zweiteingriffs ausgesetzt.

Wegen der mit Arzthaftungs-Angelegenheiten verbundenen rechtlichen Besonderheiten sollten Sie sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung im Arzthaftungsrecht stehen Ihnen folgende Fachanwältinnen und Fachanwälte zur Verfügung:

grauer Hintergrund
Wir beraten Sie gern persönlich
  • Montag bis Donnerstag
  • 09:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag
  • 09:00 bis 14:00 Uhr
Schlagwörter:  ,  ,