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Patientenrecht auf ärztliche Zweitmeinung
Neben einer Einführung zum Thema finden Patienten hier Antworten auf die häufigsten Fragen aus fachanwaltlichen Händen. Wir haben uns bemüht, das komplizierte „Gesetzes-/Anwaltsdeutsch“ in eine verständliche Sprache zu übersetzen.
Die Richtlinie zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung wurde Ende des Jahres 2015 fertiggestellt. Das Zweitmeinungsverfahren ist daraufhin am 01.01.2016 als Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, GKV-VSG) in Kraft getreten.
Damit haben Patienten das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Behandelnde Ärzte sind zudem zur Aufklärung der Patienten über dieses Recht verpflichtet. Geregelt wurde weiterhin, was zur Zweitmeinung gehört, für welche Eingriffe sie möglich ist, und über welche Qualifikationen zweitmeinungsberechtigte Ärzte verfügen müssen.
Neu: Im Herbst 2017 wurden im "Besonderen Teil" der Zweitmeinungsrichtlinie erste Erkrankungen bzw. Eingriffe spezifisch festglegt (s.u.).
Auf Grundlage des Zweitmeinungsverfahrens haben Versicherte damit das Recht, vor einer geplanten Operation den Eingriff mit einem anderen Arzt in einer Praxis, einem Krankenhaus oder einem medizinischen Versorgungszentrum zu besprechen.
Die ärztliche Zweitmeinung ist geregelt in § 27b SGB V.
Die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um eine ärztliche Zweitmeinung beanspruchen zu können, sind demgemäß:
Konkret bedeutet das Gesetz also:
Vor einer geplanten Operation haben damit Versicherte künftig das Recht, den Eingriff mit einem anderen Arzt in einer Praxis, einem Krankenhaus oder einem medizinischen Versorgungszentrum zu besprechen.
Joachim Laux, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Ob und für wen sich das Zweitmeinungsverfahren als Fluch oder Segen herausstellen wird, bleibt abzuwarten.
Die Krankenkassen selbst hingegen malen ein rosigeres Bild des Zweitmeinungsverfahrens:
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Redaktion Medizinrecht
Rechtsanwalt Joachim Laux: Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Gründer und Partner der Kanzlei Laux Rechtsanwälte, Berlin. Spezialisiert auf Behandlungsfehler, Ärztepfusch, Schadensrecht bei schweren und schwersten Unfällen sowie Zahlungs-/Leistungsverweigerungen von Versicherungen. Bekannt aus zahlreichen TV-Interviews. Kontakt aufnehmen