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Der arbeitsunfähige Rechtsanwalt erhält wegen Lesestörung Krankentagegeld

Arbeitsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Bedingungswerke MB/KT oder AVB erfordert, dass der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Wann besteht also der Anspruch auf Krankentagegeld? Im Unterschied zu der Definition der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, setzt das private Krankenversicherungsrecht hierbei zwingend voraus, dass die versicherte Person vollständig arbeitsunfähig ist. Das bedeutet, dass Arbeitsunfähigkeit bereits dann nicht mehr vorliegen kann, wenn der Versicherte beispielsweise im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme seiner ursprünglichen Tätigkeit teilweise wieder nachkommt.

Auch Rechtsanwälte sind nur Menschen und erkranken wie andere Versicherte gelegentlich. Ärger mit dem Krankentagegeldversicherer bleibt dann keinesfalls erspart, denn gerade im Bereich des Krankentagegeldes wird mit harten Bandagen gekämpft.

Krankentagegeld für arbeitsunfähigen Anwalt?

Im vorliegenden Fall eines Rechtsanwaltes, der infolge eines Schlaganfalles an einer nachhaltigen Lesestörung litt, befand das Instanzengericht unzutreffend, dass dieser Rechtsanwalt nicht arbeitsunfähig im Sinne der Bedingungen sei, da ihm

  • Mandantengespräche,
  • Diktate und
  • das Auftreten vor Gericht

- trotz Lesestörung - weiterhin möglich seien.

Die Weigerung des Versicherers, kein Krankentagegeld zu zahlen, somit rechtens.

Der BGH hat diese Entscheidung nun mit seinem Urteil vom 03. April 2013 (Az: IV ZR 239/11) gekippt. Diese Tätigkeiten ergeben isoliert betrachtet keinerlei Sinn mehr für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes. Da einen Rechtsanwalt umfassende Sorgfaltspflichten treffen, müsse er sich, um seine Mandate umfassend bearbeiten zu können, durch sorgfältiges Aktenstudium und Recherche der aktuellen Rechtsprechung stets auf dem Laufenden halten können.

Nur die Fähigkeit zum Lesen lasse die erforderliche umfassende Bearbeitung der Mandate zu. Diese Fähigkeit benötige der Anwalt zudem auch vor Gericht, denn auch im Rahmen einer Gerichtsverhandlung sei das Lesen von Schriftstücken und die Kenntnisnahme deren Inhalts zwingend erforderlich. Darüber hinaus reiche allein die Besprechung mit dem Mandanten für ein sinnvolles Ausüben des Anwaltsberufes nicht aus. Eine umfassende Beratung bedarf aktueller Rechts- und konkreter Aktenkenntnis, die nur durch Lesen zu erreichen sei.

Auch reiche zum Erlangen aktueller Rechtskenntnis eine Teilnahme an Fortbildungsseminaren nicht aus, zumal auch während einer Fortbildung die Fähigkeit zum Lesen erforderlich sei. Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwaltes sei daher dann gegeben, wenn diesem die Fähigkeit zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten fehle, was bei einer Lesestörung wie vorliegend der Fall sei.

grauer Hintergrund
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Krankentagegeldversicherungsverträge bieten dem Versicherer eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich auf Leistungsfreiheit - und damit auf Nichtzahlung von Krankentagegeld - zu berufen. Für die erfolgreiche Durchsetzung von Leistungsansprüchen bedarf es daher einschlägiger Fachkenntnisse. Als auf Versicherungsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Versicherungsnehmer seit Jahren deutschlandweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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