Startseite › Aufgepasst: Vor neuen Versicherungen Patientenakte prüfen!
Das dicke Ende kommt häufig spät: Viele Menschen zahlen jahrelang eine Menge Geld an ihre Versicherung. Wollen sie dann Leistungen beziehen, stellen diese sich häufig quer. Bei Versicherungen rund um Ihre Gesundheit besonders oft gehört: Man habe Vorerkrankungen falsch angegeben. Wir zeigen, wie Sie diese Klippe umschiffen.
Viele Versicherungen sind von großer Bedeutung für uns: Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, dazu häufig auch die leidigen Themen Krankentagegeld und Krankheitskosten. Wichtig ist, bei diesen essentiellen Punkten darauf bauen zu können, dass Versicherungen verlässlich leisten. Die Realität sieht allerdings häufig anders aus und die Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung zahlt nicht. Denn sollen Versicherungen zahlen, zaubern sie gern einen Trick aus dem Hut und schauen sich Ihr Leistungsverzeichnis an. Dieses enthält Ihre sämtlichen Arztabrechnungen und Daten zu allen Behandlungen.
Dies hat zwei Gründe: Die Versicherungen prüfen, wie es gesundheitlich um Sie steht und wie es zu dem Fall gekommen ist.
Tatsächlich steckt allerdings mehr dahinter: Die Unternehmen versuchen Schlupflöcher zu finden, um sich vom Vertrag (oder zumindest der aktuellen Leistungspflicht) lösen zu können. Entscheidend hier: Einen irgendwie gearteten „Grund“ zu finden. Versicherungen entdecken vermeintlich diesen Grund dann häufig in den Kranken-Dokumentationen.
Die Gefahr für Versicherte: Ärzte neigen teils dazu, dramatischere Dinge aufzuschreiben als tatsächlich diagnostiziert. Denn so kann mehr Honorar bei den Kassen abgerechnet werden. Da wird aus einem kleinen Husten schnell mal eine chronische Bronchitis, aus einfacher Traurigkeit gleich eine Depression und aus der klassischen Erschöpfung eben mal Burnout.
Zwar plant die Bundesregierung derzeit diesen Diagnosebetrug und die sogenannten Abrechnungsoptimierungen zu unterbinden, aktuell können diese Fälle jedoch noch zum gefährlichen Boomerang für Versicherungsnehmer werden. Denn wer fordert beim Neuvertrag schon vorab sein Leistungsverzeichnis bei der Kasse an oder die eigene Krankendokumentation beim Arzt?
Vielmehr schreiben die meisten Menschen ihre Vorerkrankungen aus dem Gedächtnis auf. Und hier befindet sich nun das Einfallstor für die Versicherungen. Denn nach diesen Unterlagen ist man häufig viel „kränker“ als jemals kommuniziert.
Der Vorwurf der Versicherer: Man habe bei Vertragsunterzeichnung nicht sorgfältig genug geantwortet, eventuell sogar arglistig etwas verschwiegen und im schlimmsten Falle gelogen. Die Versicherten schauen im Krisenfall plötzlich in die Röhre:
Vor jedem Leistungsantrag bei Unfall, Krankheit, Berufsunfähigkeit sollten Sie die Antragssituation überdenken. Haben Sie vor etlichen Jahren korrekte und vollständige Gesundheitsangaben gemacht?
Bei jedem neuen Versicherungsvertrag, in dem es um Ihre Gesundheit geht: Kümmern Sie sich vorab um Ihre Gesundheitshistorie. Denken Sie hier an die sog. Laufzettel Ihrer Ärzte, die Versichertenauskunft Ihrer Krankenkasse sowie bei der Kassenärztlichen Vereinigung an die dort gespeicherten Diagnosen. Und zeigen Sie hier keine Scheu: Sie haben ein Recht dazu – das Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte (siehe § 630g BGB).
Redaktion Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin. Kontakt aufnehmen