Folgen einer Rauferei auf dem Schulhof durch Unfallversicherung gedeckt
Während des Schulbesuchs und der Teilnahme am Unterricht ist jeder Schüler unfallversichert. Weil diese Versicherung für Schulunfälle in der Regel auch die Folgen einer Rauferei auf dem Schulhof abdeckt, ist die persönliche Haftung des eigentlichen Schädigers in solchen Fällen erheblich ...
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