Startseite › Besonderheiten beim Arzthaftungsprozess im Arzthaftungsrecht
Der Arzthaftungsprozess weist Besonderheiten auf, deren Kenntnis für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern oder Aufklärungsversäumnissen entscheidend ist.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 7. Februar 2012 ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aufgehoben, weil dieses die für den Ausgang des Arzthaftungsprozesses grundlegend entscheidende Beweislastverteilung verkannt hatte.
Durch die Fehlentscheidung des OLG sah sich der BGH veranlasst klarzustellen, dass es Aufgabe des Klägers/Patienten ist zu beweisen, dass eine vom Arzt unterlassene, für den Patienten jedoch ernsthaft in Betracht kommende Alternative zur tatsächlich durchgeführten Behandlung den eingetretenen Gesundheitsschaden verhindert hätte.
In seiner Entscheidung vom 25. Januar 2012 hat das OLG Schleswig klargestellt, dass im Arzthaftungsprozess zwar grundsätzlich nur maßvolle Anforderungen an die Substanziierungspflicht des klagenden Patienten zu stellen sind, weil der Patientenseite keine nähere Kenntnis medizinischer Vorgänge abverlangt werden könne.
Allerdings sei ein erst in der Berufungsinstanz des Arzthaftungsprozesses erhobener Vorwurf, dass im Rahmen der Behandlung gegen Hygienevorschriften verstoßen worden sei, als verspätet zurückzuweisen, wenn sich der klägerische Vortrag in erster Instanz lediglich pauschal auf eine nicht fachgerechte Durchführung der Operation und eine nicht fachgerechte Nachsorge gestützt habe.
Die Regeln der Beweislast sowie der Inhalt des klägerischen Vortrags sind von ausschlaggebender Bedeutung für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Unsere auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwälte unterstützen Sie gern bei der erfolgreichen Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung im Arzthaftungsrecht stehen Ihnen folgende Experten zur Verfügung:
Redaktion Medizinrecht
Rechtsanwalt Joachim Laux: Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Gründer und Partner der Kanzlei Laux Rechtsanwälte, Berlin. Spezialisiert auf Behandlungsfehler, Ärztepfusch, Schadensrecht bei schweren und schwersten Unfällen sowie Zahlungs-/Leistungsverweigerungen von Versicherungen. Bekannt aus zahlreichen TV-Interviews. Kontakt aufnehmen