Startseite › Erstattung von Wohnkosten bei Personenschäden
Nach einem Unfall mit Personenschäden werden regelmäßig viele Forderungen gegen den Schädiger geltend gemacht:
Häufig übersehen werden dabei die langfristigen Kosten oder Ausfälle, die sich in Folge des Unfalls für die persönliche Wohnsituation ergeben: Bei schweren Verletzungen des Geschädigten kann ein behindertengerechter Umbau des Wohnraums oder gar die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig werden.
So entschied das OLG Hamm zugunsten eines 23-jährigen Klägers, dessen monatliche Pflegeheimkosten von 2.675 € (nach Abzug der bisherigen, nunmehr "ersparten" Miete von 325 €) zu erstatten sind.
Der behinderungsbedingte Mehrbedarf in der eigenen Wohnung, z.B. ein Treppenlift oder ein Umbau des Bades, ist vollständig ersatzfähig. Der BGH erklärte sogar den behindertengerechten Anbau an ein eigenes Haus für grundsätzlich jedenfalls in Teilen erstattungsfähig.
Ebenso kann nach der Rechtsprechung des BGH die Beeinträchtigung der Fähigkeit, ein Haus in (teilweiser) Eigenleistung zu errichten ersatzfähig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass konkrete Anhaltspunkte für die tatsächliche Planung eines solchen Bauvorhabens nachgewiesen werden können. Dazu müssen auch die finanziellen Ressourcen, das entsprechende Zeitbudget und natürlich auch nachvollziehbar das handwerkliche Geschick und die notwendigen speziellen Fähigkeiten vor dem schädigenden Ereignis vorgelegen haben. Im Zweifel kann es sich als sehr schwierig erweisen, den Beweis zu führen, dass das Vorhaben tatsächlich realisiert worden wäre. Noch schwieriger gestaltet sich die Schadensermittlung, wenn der Geschädigte getötet wird.
Nach der Rechtsprechung des BGH sind hier nämlich regelmäßig keine Unterhaltszahlungen möglich, die auf die (Weiter-)Finanzierung von Eigentum gerichtet sind. Gleiches gilt für den Ersatz der Eigenleistung zur Fertigstellung eines Eigenheims, den der BGH nicht als ersatzfähig ansieht. Da die Kosten für Restfinanzierung oder Fertigstellung jedoch oft sogar günstiger sind als der Umzug in eine Mietwohnung, ist hier im Zweifel mit dem Schädiger außerhalb der Gerichte über den Ersatz zu verhandeln.
Opfer von gravierenden Personenschäden sollten daher dringend einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen, damit alle Aspekte der Schadensberechnung richtig berücksichtigt werden können.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen u.a. Ihnen folgende Fachanwälte zur Verfügung:
Redaktion Personenschaden
Spezialisiert auf Mandate bei schweren und schwersten Personenschäden nach Unfällen: Joachim Laux und Almuth Arendt-Boellert, beide jeweils Fachanwälte für Versicherungs- und Medizinrecht. Für die Durchsetzung Ihrer umfassenden Ansprüche auf individuelles Schmerzensgeld und Schadenersatz, der häufig deutlich über den Durchschnittswerten der Tabellen liegt. Kontakt aufnehmen