Grober Behandlungsfehler eines Kinderarztes mit der Folge schwerster Gesundheitsschäden

Unterlässt es ein Kinderarzt schuldhaft, einen Säugling bei langanhaltendem Brechdurchfall in ein Krankenhaus einzuweisen, so haftet er für hierdurch eintretende Schäden.

Dies hat das OLG Köln im Falle eines acht Monate alten Säuglings entschieden (Az. 5 U 211/08 - 22. September 2010), der infolge eines auf einen tagelangen Brechdurchfall zurück zu führenden Wassermangels an schweren Hirnschäden leidet.

Nach den deutlichen Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen verstieß der Kinderarzt eindeutig gegen die Regeln der ärztlichen Kunst, als er den Säugling unter den gegebenen Umständen nicht in eine Klinik einwies.

In Fällen, in denen ärztliche Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Schwerstschäden führen, sprechen die deutschen Gerichte Schmerzensgelder in Höhe von bis zum 600.000,00 € zu.

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