Startseite › Zunahme grober Behandlungsfehler in Notaufnahmen
die Zusammenfassung eines ausführlichen Artikels des Zeit-Online-Magazins vom August 2014: Not in der Notaufnahme
Stellen Sie sich vor, es ist Sonntag vor Heiligabend. Sie sind auf dem Weg ins Bad, rutschen aus und stürzen so schwer, dass Sie mit dem Krankenwagen in eine etablierte Klinik gefahren werden müssen. Dort werden Sie geröntgt. Das Röntgenbild zeigt keine Auffälligkeiten. Sie müssen sich mehrmals übergeben...
Aber mit der Diagnose "Beckenprellung, alles halb so wild" werden Sie nach Hause entlassen. Fröhliche Weihnachten? Von wegen!
Ihnen geht es immer schlechter. Ihre Schmerzen können Sie kaum noch aushalten. Keine Tabletten helfen. Ihre Tochter fährt sie in ein anderes Krankenhaus. Sie werden erneut geröntgt. Diesmal an der kompletten Wirbelsäule.
Diagnose: Berstungsbruch des ersten Lendenwirbels. Nach zwei Operationen geht es Ihnen dann endlich besser.
Fakt ist: Es hätte auch schlimmer - bspw. entweder mit einer dauerhaften Lähmung oder sogar tödlich - für Sie ausgehen können.
Ein erfahrener Notfallmediziner hätte bei Ihrer Ankunft in der Notaufnahme ein Röntgenbild der kompletten Wirbelsäule angeordnet, und nicht - wie im vorliegenden Fall - nur einen Teil. Das war ausgerechnet der Teil, auf dem der Bruch nämlich nicht zu sehen war.
Die Mandantin, die Opfer dieses groben Behandlungsfehlers ist, wird aktuell von der Kanzlei Laux in der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche vertreten.
Grobe Behandlungsfehler treten in Notaufnahmen gleich aus mehreren Gründen verstärkt auf:
Weil in der Notfallaufnahme am wenigsten Geld zu verdienen ist, wird das "preiswerteste" Personal dort eingesetzt: unerfahrene Assistenzärzte. Das wäre in etwa so, als wenn sich am Motor Ihres teuren Sportwagens der Auszubildende im ersten Lehrjahr versucht - ohne Aufsicht eines erfahrenen Meisters.
Angeblich würden Assistenzärzte in der Notaufnahme am meisten lernen. Das geht zum einen eindeutig zu Lasten und auf Risiko des Patienten und endet immer häufiger auch tödlich. Zum anderen ist es nur ein Vorwand, denn mögliche Lösungen des Problems, wie beispielsweise eine Ausbildung zum Facharzt für Notfallmedizin wird aufgrund "persönlicher Motive" mehrheitlich von der Lobby der anderen Klinik-Fachärzte nach wie vor hartnäckig boykottiert.
Die Schätzungen von Behandlungsfehlern in Kliniken belaufen sich auf ca. 190.000 pro Jahr. Tendenz steigend.
Auch wenn Fachanwalt Joachim Laux auch in diesem Medizinrechts-Fall sich konsequent für die Schmerzensgeldansprüche der Mandantin einsetzt, so bleibt dennoch die Frage, ob Geld allein - egal in welcher Höhe - das Trauma vergessen lassen und das Wohlbefinden wieder herstellen kann. Das Vertrauen in die (Notfall-)Medizin wird jedoch noch lange gebrochen sein.
Vertrauen auch Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte.
Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:
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Redaktion Medizinrecht
Rechtsanwalt Joachim Laux: Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Gründer und Partner der Kanzlei Laux Rechtsanwälte, Berlin. Spezialisiert auf Behandlungsfehler, Ärztepfusch, Schadensrecht bei schweren und schwersten Unfällen sowie Zahlungs-/Leistungsverweigerungen von Versicherungen. Bekannt aus zahlreichen TV-Interviews. Kontakt aufnehmen