Startseite › Große Dynamik beim Schmerzensgeld
Die von deutschen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgelder sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Waren die Gerichte früher hinsichtlich der Höhe der Schmerzensgelder zurückhaltend, so scheint diese Zurückhaltung heute nach und nach zu Gunsten der Geschädigten aufgegeben zu werden.
Sinn und Zweck des Schmerzensgeldes sind Ausgleich und Genugtuung für erlittene Schmerzen und Leiden. Da körperliche und / oder psychische Beeinträchtigungen nicht materiell messbar sind, spricht man auch vom Nichtvermögensschaden bzw. immateriellen Schaden. Seit Inkrafttreten des Schadensrechtsänderungsgesetzes 2002 kann jeder, der einen Schadenersatzanspruch hat, auch Schmerzensgeld verlangen, wenn er eine Verletzung seines Körpers, seiner Gesundheit, seiner Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung zu beklagen hat.
Das Gesetz selbst gibt die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes nicht vor. Diese ist immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Bei der Bemessung der Anspruchshöhe sind z.B.
Dabei gilt der Gedanke, dass trotz der Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen für vergleichbare Verletzungen auch ein annähernd gleiches Schmerzensgeld zu gewähren ist. Schmerzensgeldtabellen (wie die von Hacks/ Ring/ Böhm vom ADAC-Verlag) sind daher ein wichtiges Hilfsmittel für die Bemessung der Anspruchshöhe.
Die Dynamik in der Entwicklung der zugesprochenen Summen lässt sich am Besten anhand von Beispielen aufzeigen:
Die Kasuistik im Bereich des Schmerzensgeldes ist äußerst umfangreich und die Bestimmung der Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes im Einzelfall schwierig. Lassen Sie sich deshalb von einem auf Schadensrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
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Redaktion Personenschaden
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