Honorarvereinbarungen prägen heute die anwaltliche Praxis im gehobenen Privatkundenbereich. Die festen Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) verwenden wir nur noch in gerichtlichen Verfahren als Mindesthonorar.
Unsere Mandanten können flexible Preisgestaltungen erwarten. Wir bieten Pauschal- und Stundenhonorare, Festpreis-Beratungen und - wenn passend und rechtlich zulässig - Erfolgshonorare. Die Stundensätze unserer Anwälte liegen zwischen netto 240 € und 350 €.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin.
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