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Implantation einer Hüftgelenks-TEP-zum Wohle des Patienten oder wirtschaftlicher Interessen?

In einem erst kürzlich entschiedenen Fall hatte sich das Landgericht Bochum (Entscheidung vom 18. Februar 2010, Az. 6 O 368/07) mit der fehlerhaften Implantation einer Hüftgelenks-Totalendoprothese (TEP) zu befassen.

Wegen einer diagnostizierten Arthrose war der 75-jährigen Klägerin ein neues Hüftgelenk eingesetzt worden. In der Folge waren drei Revisionsoperationen sowie zahlreiche Anschluss- und Rehabilitationsbehandlungen erforderlich. Im Rahmen der Operationen war es zu einer irreversiblen Schädigung des nervus femoralis gekommen, die eine Teillähmung des rechten Beines zur Folge hatte.

Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

Das Landgericht sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 € zu. Zudem wurde die beklagte Klinik zum Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens (verletzungsbedingter Ausfall der Haushaltsführungsfähigkeit) verurteilt. Im konkreten Fall betrug dieser bis zum Tag der Entscheidung rund 20.000,00 €.

Arzt-Patient-Gespräch

Hat die Implantation einer Hüft- oder auch Kniegelenks-TEP zu einem Schaden des Patienten geführt, sind in der juristischen Fallbearbeitung diverse Fragestellungen von einander zu unterscheiden. So stellt sich zunächst die Frage,

  • ob die Operation überhaupt indiziert war oder
  • ob nicht alternativ konservative Behandlungsmaßnahmen wie Krankengymnastik in Betracht kamen.

Über bestehende Behandlungsalternativen ist der Patient in einem Arzt-Patient-Gespräch aufzuklären, was oft genug nicht geschieht. Dies mag zumindest auch an erheblichen wirtschaftlichen Interessen liegen, die hinter der Vermarktung von Prothesen liegen. Insbesondere ist der Patient auch über mögliche Risiken und die Erfolgschancen einer Operation aufzuklären, was ebenfalls oft nur unzureichend geschieht.

Wollen Sie eine professionelle juristische Bearbeitung Ihres Schadensfalls, die sämtliche Angriffspunkte der fehlerhaften ärztlichen Behandlung auslotet und sämtliche Schadenspositionen berücksichtigt, sollten Sie sich in jedem Fall an einen auf Arzthaftungs- bzw. Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

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