Startseite › LASIK – Kostenübernahme durch die PKV
LASIK - bei diesem seit 1990 angewandten Laser-Verfahren erfolgt eine Hornhautkorrektur am Auge, welche das rasche Erreichen eines guten Sehvermögens, insbesondere bei Patienten mit einer höheren Dioptrienzahl, gewährleistet. Oft jedoch verweigern die Privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme. Aus unserer Sicht zu Unrecht.
Die Krankenversicherer verweisen die versicherten Patienten auf andere Formen der Heilbehandlung bzw. die Benutzung von Hilfsmitteln zur Korrektur der Fehlsichtigkeit. Oft wird mit vorgeblich zu berücksichtigenden Kostengesichtspunkten argumentiert. Dem Versicherten wird hierzu erklärt, es gäbe jedenfalls kostengünstigere Behandlungsalternativen, insbesondere das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen, welche er auszuschöpfen verpflichtet sei, bevor die Kosten einer LASIK-Operation übernommen werden können.
Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich, es ist jedoch eine deutliche Tendenz zur Kostenverpflichtung der Privaten Krankenversicherer zu erwarten. Der BGH hat bislang (noch) kein richtungsweisendes Urteil formuliert. Jedoch haben sowohl Amts- als auch die höheren Gerichte (so u.a. Landgericht Dortmund, Urteil vom 05.Oktober 2006) bereits mehrfach Entscheidungen zu Gunsten der privat Krankenversicherten getroffen, die Versicherer zur Kostenübernahme verpflichtet und sich dabei gegen die Begründungen aus den ablehnenden Entscheidungen der Landgerichte München (VersR 2005, S. 394) und Köln (NJW-RR 2006, S. 1409) ausgesprochen.
Dabei haben die Richter die medizinische Notwendigkeit der LASIK-Methode generell bejaht und auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen hingewiesen, wonach eine Ablehnung aus Kostengründen oder wegen vorgeblich unsicheren Behandlungserfolges grundsätzlich nicht möglich sein kann. Spätestens nämlich seit der sog. alpha-Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2003 ist die Frage unbeachtlich, welche der verschiedenen gleichwertigen Heil- und Hilfsmittel am kostengünstigsten sind.
Sollte Ihnen die Private Krankenversicherung die Kostenübernahme für eine LASIK-Operation verweigern, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere versicherungsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälte und lassen Sie Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten einer Klage überprüfen. Rechtsschutzversicherer erstatten die Kosten, welche durch unsere anwaltliche Beratung und eine spätere Vertretung entstehen.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen folgende Fachanwältinnen und Fachanwälte zur Verfügung:
Redaktion Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin. Kontakt aufnehmen