Konisation mit Risiken: Mangelhafte Risikoaufklärung und ihre Folgen

Eine Konisation ist eine Operation, die mit Risiken behaftet ist

Eine Konisation ist ein Eingriff, der – wie alle Operationen – mit Risiken behaftet ist. Die umfassende Aufklärung über das Risiko einer solchen Operation ist Pflicht. Klärt der Arzt die Patientin nur mangelhaft über die Konisations-Risiken auf und kommt es nach der OP zur Realisierung eines Risikos wie beispielsweise Unfruchtbarkeit, könnten Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld bestehen. So geschehen bei einer jungen Patientin, der ein Gericht aufgrund mangelnder Risikoaufklärung 40.000,- € Schmerzensgeld zusprach.

Wichtiges Urteil zur Risikoaufklärung bei Konisation und Kinderwunsch

Der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 25.04.2007 (5 U 180/05) liegt folgender Fall zugrunde: Im Rahmen einer Krebsvorsorgeuntersuchung gab es bei der Klägerin einen suspekten histologischen Befund. Aufgrund dessen wurde sie von ihrem behandelnden Gynäkologen zur Durchführung einer Konisation in ein Krankenhaus überwiesen. Zu diesem Zeitpunkt war die Klägerin 28 Jahre alt, verheiratet und kinderlos.

Die Operation führte zur Unfruchtbarkeit der Klägerin. Ob dies auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen war, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Zur Überzeugung des Gerichts stand jedoch fest, dass die Klägerin, die unerwarteterweise kein Kind mehr bekommen konnte, vor der Operation nicht ausreichend über das Risiko einer Fortpflanzungsunfähigkeit aufgeklärt worden war.

Ärzte müssen vor einer Konisation auf Unfruchtbarkeit als Risiko hinweisen

Die Aufklärung des Patienten über mögliche Risiken einer Konisation vor der eigentlichen medizinischen Behandlung gehört zu den wesentlichen Pflichten eines Arztes. Grundsätzlich reicht eine Aufklärung „im Großen und Ganzen“ – dem Patienten muss aber eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden. Maßgebend ist, ob das betreffende Risiko dem Eingriff speziell anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet. Im konkreten Fall war die Klägerin nicht über die Gefahr der Unfruchtbarkeit nach einer – zusätzlich durchgeführten – Ausschabung der Gebärmutterhöhle aufgeklärt worden, obwohl eine Unfruchtbarkeit für eine junge Frau mit Kinderwunsch eine erhebliche Belastung der Lebensführung darstellt. Die Klägerin litt aufgrund der Tatsache, dass nach der Konisationsoperation ihr Kinderwunsch nicht mehr erfüllt werden kann, an schweren psychischen Belastungen. Das Gericht hielt aufgrund dieser Umstände ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,- € für angemessen.

Mögliche Probleme nach einer Konisation beeinflussen die Patienten-Entscheidung

Nicht nur die medizinische Behandlung selbst ist Aufgabe des Arztes. Auch die Aufklärung über damit verbundene Risiken gehört zu seinen wesentlichen Pflichten. Nicht selten hängt die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Behandlungsmethode auch an der Abwägung der Gefahren. Diese Aufklärung der Patientin entspricht allerdings oft nicht den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen. Verwirklicht sich ein solches Risiko, ohne dass die Patientin hierüber vorab aufgeklärt wurde, steht ihr ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu.

Unfruchtbarkeit ist unwahrscheinlich – aber nicht ausgeschlossen

Es gibt bei jeder OP eine Reihe von Szenarien, die möglicherweise eintreten. Diese sind unter anderem abhängig von der Diagnose nach der Untersuchung und der eigentlichen Ausführung während des Eingriffs. Während der vorangestellten Beratung ist die Information der Patientin zwar generell "im Großen und Ganzen" ausreichend. Doch wie jede Behandlung, ist auch jede Entscheidung, ob umfassend genug aufgeklärt wurde, vom Einzelfall abhängig. Unfruchtbarkeit kann vor allem dann auftreten, wenn nicht nur ein Gewebe-Kegel am Gebärmutterhals entfernt wurde, sondern wenn auch eine Ausschabung der Gebärmutter durchgeführt wird. Die Gefahr, nach einer Konisation oder Ausschabung nicht mehr schwanger werden zu können, ist gering. Dennoch muss der Arzt über diese Möglichkeit in einem der Operation vorangehenden Beratungsgespräch aufklären.

Konisation: Was ist das und wann wird dieser Eingriff vorgenommen?

Die Konisation ist ein Begriff aus der Frauengesundheit. Er bezeichnet einen operativen Eingriff am Muttermund der Gebärmutter. Die Operation wird meist ambulant unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung durchgeführt. Mittels Laser, Skalpell (Messerkonisation) oder elektrischer Schlinge (Schlingenkonisation) wird ein kegelförmiges Stück Gewebe des Gebärmutterhalses (Zervix) entnommen. Konisationen werden gewöhnlich durchgeführt, wenn ein auffälliger Befund im Pap-Test aufgetreten ist. Der Pap-Test als Teil der Vorsorge in der Gynäkologie dient der Früherkennung von Zellveränderungen, die sich unbehandelt zu Krankheiten wie Krebs (beispielsweise Gebärmutterhalskrebs) entwickeln könnten. Im Zuge einer Konisation wird auch manchmal zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken eine Ausschabung (Abrasion) vorgenommen. Dabei wird die Schleimhaut der Gebärmutter komplett oder teilweise entfernt.

Das Eintreten unerwarteter Beschwerden nach der Konisation belastet die Psyche

Die häufigsten Konisations-Risiken reichen von dem Auftreten von Komplikationen wie Blutungen oder Infektionen bis hin zu Spätfolgen wie der erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt in einer nachfolgenden Schwangerschaft. Besonders für junge Patientinnen mit Kinderwunsch stellt die detaillierte Risikoaufklärung durch den Arzt eine wichtige Entscheidungsgrundlage hinsichtlich einer eventuellen späteren Schwangerschaft dar. Treten Komplikationen ein, die eine Realisierung des Kinderwunsches permanent verhindern und über die der Frauenarzt die Patientin nicht aufgeklärt hat, können schwere psychische Erkrankungen wie Depressionen die Folge sein. Besonders bei jungen Patientinnen (zwischen 20 und 30 Jahren), die in absehbarer Zeit ein Baby bekommen möchten, wäre die Unmöglichkeit einer Schwangerschaft ein tiefer Einschnitt in die persönliche Lebensplanung.

Zu den gesundheitlichen Belastungen gesellen sich häufig auch finanzielle Belastungen. Auch in einer Partnerschaft kann es für Spannungen sorgen, wenn die Frau ungewollt nicht mehr schwanger werden und somit keine Kinder mehr bekommen kann. Dringende Hilfe ist notwendig. Aber was tun, wenn die Ärzte eine Verantwortung ablehnen oder eine lückenhafte Beratung vor der OP bestreiten? – Lassen Sie sich als Betroffene nicht einschüchtern. Es wird Zeit, dass Sie sich kompetenten Rechtsbeistand suchen, der Ihre Sorgen ernst nimmt.

Der Einzelfall entscheidet über den Anspruch auf Schmerzensgeld

Hat Sie ein Arzt unzureichend über die Risiken einer Konisation aufgeklärt, könnte ein Aufklärungsfehler vorliegen. Entstand die Unfruchtbarkeit durch Fehler während der Behandlung in der Klinik oder aus den daraus resultierenden Komplikationen, könnte ein Behandlungsfehler vorliegen. Aus beiden Szenarien könnten sich eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld ableiten. Diese hängen allerdings stark vom Einzelfall ab, der nur von erfahrenen Fachanwälten für Medizinrecht beurteilt werden kann. Daher gilt es, Ihren Fall schnellstmöglich von unserem Expertenteam prüfen zu lassen.

Hilfe suchen, Hilfe finden – unsere Anwälte beraten vertrauensvoll

Wenn Sie nach der Konisation Probleme oder Beschwerden wie Blutungen und Schmerzen haben, sollte der erste Weg selbstverständlich zu Ihrem Arzt in die Praxis führen. Zeigen sich in den folgenden Untersuchungen Symptome eines eingetretenen Risikos, über das Sie möglicherweise nur unzureichend informiert wurden und das beispielsweise die angestrebte Geburt gewünschter Kinder verhindert, kontaktieren Sie uns so bald wie möglich. In einem vertrauensvollen Erstgespräch klären unsere Medizinrecht-Anwälte die Eckdaten Ihres Einzelfalls, besprechen in einer folgenden Beratung mögliche rechtliche Schritte und geben eine erste Prognose über mögliche Ansprüche ab. Das Rechtsgebiet der Medizin ist – wie alle Rechtsgebiete – komplex und es können vor tiefgehender Fall-Kenntnis keine pauschalen Ab- oder Zusagen erteilt werden. Jeder Fall muss einzeln und für sich stehend im Detail betrachtet werden. Sollten Sie mit Ihrer Vermutung, falsch beraten oder behandelt worden zu sein, Recht haben, sind wir Ihr starker Partner. Denn wir kämpfen dafür, dass Sie auch gegenüber Ärzten bzw. Kliniken oder privaten Versicherungen Recht bekommen.

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht kämpfen auf Ihrer Seite

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern, wenn Sie über Konisation und ihre Risiken nur mangelhaft aufgeklärt wurden oder eventuelle Behandlungsfehler vorliegen. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:

 

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