Startseite › Schadensersatz aus Arzthaftung und Unfällen in DDR-Zeiten bei der FuB
Wer zu DDR-Zeiten von Ärzten falsch behandelt wurde oder unverschuldet einen (Verkehrs-)Unfall erlitten hat, hat auch heute noch Anspruch auf Schadensersatz. Dazu zählen z.B. Verdienstausfall, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschaden und Mehrbedarf.
In der DDR selbst gab es keine nennenswerten Haftpflichtleistungen. Seinerzeit wurden selbst schwerwiegendste Personenschäden (Industrieunfälle, Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit den Truppenbewegungen der sowjetischen Besatzungsmacht, Geburtsschäden) mit ausgesprochen geringen Zahlungen kompensiert.
Schadensersatz aus DDR-Zeiten ist auch heute noch ein wichtiges Thema für viele Betroffene. Für die Regulierungen zuständig ist aktuell die Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB) in Berlin. Diese ist eine Tochtergesellschaft der Bankengruppe Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die FuB übernahm die Regulierung der Altfälle am 1. Januar 2008 von der Gesellschaft "Staatliche Versicherung der DDR" bzw. von einem übergangsweisen Gesellschaftskonstrukt namens SinA.
Im Jahr 2009 sollen für Schadensregulierungen in Dauer- oder Einmalfällen 16,65 Millionen Euro aufgewandt worden sein. Davon seien neben 5,7 Millionen Euro für KFZ-Haftpflichtschäden 8,4 Millionen Euro für Haftpflichtschäden reguliert worden.
Einige wenige Sachbearbeiter kümmern sich bei der FuB um oftmals hochkomplexe und umfangreiche Schadensabwicklungen. Im Jahr 2010 sollen nach offiziellen Angaben noch 1744 Altfälle offen gewesen sein. In Fachkreisen geht man schon länger davon aus, dass auch nach dem Jahr 2050 Schadensfolgen in nicht unerheblicher Höhe zu regulieren sind.
Viele Geschädigte wurden erst Ende der 1980er Jahre geboren. Die FuB selbst bezeichnete die Aufarbeitung als "Sisyphusarbeit". Anfragen von Menschen mit Geburtsschäden, die in den 1980er Jahren oder im ersten Halbjahr 1990 zur Welt kamen, sind derzeit aktuell.
Es gibt auch Fälle ehemaliger DDR-Bürger, die bis heute an den Folgen von Personenschäden aus den 60er und 70er Jahren oder davor leiden und Anfragen bezüglich ihrer Ansprüche an die FuB stellen.
Die FuB verlangt zur Anspruchsprüfung regelmäßig eine Vielzahl von Unterlagen. Das ist meist schwierig, weil medizinische Behandlungen oder Unfälle lange zurückliegen und viele Unterlagen nicht mehr vorhanden und aufzufinden sind. Oft ziehen sich Verhandlungen deshalb über viele Jahre ergebnislos hin.
Auf Verhandlungen mit der FuB sind wir spezialisiert. Wir wissen, welche Schäden Medizinopfer und Unfallverletzte verlangen können und welche Unterlagen hierfür benötigt werden. Dabei ermitteln wir selbst und schließen die meisten Fälle innerhalb kurzer Zeit erfolgreich ab.
Die geschulten Assistentinnen in unserem Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:
Redaktion Personenschaden
Spezialisiert auf Mandate bei schweren und schwersten Personenschäden nach Unfällen: Joachim Laux und Almuth Arendt-Boellert, beide jeweils Fachanwälte für Versicherungs- und Medizinrecht. Für die Durchsetzung Ihrer umfassenden Ansprüche auf individuelles Schmerzensgeld und Schadenersatz, der häufig deutlich über den Durchschnittswerten der Tabellen liegt. Kontakt aufnehmen