Startseite › Schlaganfall infolge eines Behandlungsfehlers
Ob der Kläger einen Prozess gewinnt oder verliert, hängt davon ab, wer die Beweislast für die streitigen Fragen trägt. In Arzthaftungsprozessen liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und für den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden (Kausalität) grundsätzlich beim Kläger.
Die beklagten Ärzte bestreiten die Kausalität regelmäßig z.B.
Der Kausalitätsbeweis ist schwer zu führen. Daher ist es für den Patienten von entscheidendem Vorteil, wenn er das Vorliegen eines sogenannten groben Behandlungsfehlers beweisen kann.
Gelingt ihm dies, kehrt sich die Beweislast um: Nun muss die Behandlerseite beweisen, dass der eingetretene Gesundheitsschaden nicht auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist, dies gelingt regelmäßig nicht.
So lag die Sache auch in dem vom Oberlandesgericht Koblenz am 25.08.2011 entschiedenen Fall:
Nach Ansicht des Gerichtes war die Verzögerung der CT-Untersuchung grob fehlerhaft und die Schadenersatzansprüche der Erben des Verstorbenen – diese hatten neben dem Ersatz des materiellen Schadens ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,00 € gefordert – daher dem Grunde nach berechtigt.
Zwar bestritt die Beklagtenseite, dass ein unmittelbar erstelltes CT den ersten Schlaganfall gezeigt hätte, welchen der Patient bereits vor seiner Einlieferung in der Klinik erlitten hatte, und der zunächst fälschlich als epileptischer Anfall gedeutet worden war. Dies konnte auch der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht klar bestätigen.
Daher blieb auch offen, ob die Ärzte nach Vorliegen eines sofort erstellten CT die zur Prävention eines weiteren Schlaganfalls notwendige Therapie eingeleitet und den zweiten Schlaganfall damit verhindert hätten. Diese Ungeklärtheiten gingen wegen der sogenannten Beweislastunkehr zu Lasten der Behandlerseite, die natürlich diesen Beweis schuldig blieb.
Im Arzthaftungsprozess gibt es viele Besonderheiten. Erfahrungen und Sachkenntnis des Rechtsanwaltes können dem Patienten zum Vorteil gereichen. Wenden Sie sich daher stets an erfahrene Fachanwälte!
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Redaktion Medizinrecht
Rechtsanwalt Joachim Laux: Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Gründer und Partner der Kanzlei Laux Rechtsanwälte, Berlin. Spezialisiert auf Behandlungsfehler, Ärztepfusch, Schadensrecht bei schweren und schwersten Unfällen sowie Zahlungs-/Leistungsverweigerungen von Versicherungen. Bekannt aus zahlreichen TV-Interviews. Kontakt aufnehmen