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VBL kürzt Renten weiterhin – Neue Klagewelle!

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) musste ihre Satzung aufgrund der Rechtsprechung des BGH vom 14. November 2007 (Az: IV ZR 74/06) neu fassen. Nach Ansicht des BGH verstößt die VBL mit ihren Rentenberechnungen gegen das Grundgesetz.

So habe insbesondere innerhalb der Gruppe der sogenannten rentenfernen Jahrgänge (alle Versicherten, die zum Stichtag 31. Dezember 2001 noch nicht 55 Jahre alt waren) eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung stattgefunden.

Neuberechnungen der VBL extrem schleppend und immer noch falsch!

Nach immerhin 4 Jahren schleppendem Tarifverhandlungspoker wurde im Jahr 2011 endlich beschlossen, dass und wie Neuberechnungen anhand des neuem Satzungsrechts an die 1,7 Millionen Versicherten herausgehen sollen. Bis zur Versendung der Neuberechnungen verging sodann nochmals ein Jahr.

Jedoch sind diese Neuberechnungen wieder falsch. Zwar meint die VBL, mit der 17. Satzungsänderung vom 30. November 2011 die verfassungswidrige Ungleichbehandlung beseitigt zu haben. Nach einer eingeführten komplizierten Berechnung erhalten einige Versicherte einen Zuschlag auf Ihre bisher errechnete Startgutschrift, andere nicht.

Neue Willkürlichkeiten bei der Berechnung

Diese neuen Willkürlichkeiten stellen einen erneuten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes dar und sollten von den Betroffenen keinesfalls hingenommen werden. Auch geht es vorliegend um eigentumsrelevante Anwartschaftsbeeinträchtigungen.

Derzeit klagen deutschlandweit hunderte von Versicherte gegen diese Ungerechtigkeit. Wehren auch Sie sich, lassen Sie dieses fortgesetzte Unrecht nicht zu. Wir raten rechtsschutzversicherten Versicherten in jedem Fall zur aktiven Gegenwehr.

Die Neuberechnung mit oder ohne Zuschlag kann beanstandet, in den meisten Fällen sollte Klage erhoben werden. Der Druck auf die VBL steigt, sollte aber vermittels weiterer Klageverfahren noch erhöht werden.

Nicht nur die VBL, auch kommunale Zusatzversorgungskassen haben falsch berechnet

Mehrere kommunale Zusatzversorgungskassen, wie beispielsweise die Zusatzversorgungskasse beim kommunalen Versorgungsverband Brandenburg oder auch die LBB, haben die Satzungsregelungen der VBL schlichtweg übernommen. Daher sind auch deren Berechnungen nicht verfassungskonform.

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Wir unterstützen Sie

Laux Rechtsanwälte unterstützt seit Jahren mit Erfolg Versicherte in Klageverfahren gegen die VBL und andere Zusatzversorgungskassen. Rechtsschutzversicherer müssen die Verfahrenskosten in derartigen privatversicherungsrechtlichen Angelegenheiten übernehmen. Je mehr Versicherte aktiv werden und sich mit Klageverfahren zur Wehr setzen, desto höher wird der Druck für die VBL und andere Zusatzversorgungsträger.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwältin und Fachanwalt zur Verfügung:

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