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Das Geschäft vor dem Tod

Geschäft vor dem Tod - Behandlungsfehler bei Schwerkranken

Laux Rechtsanwälte im SPIEGEL 09/2015

Das Geschäft vor dem Tod - unnütze Operationen und Behandlungen

Die Alten und Schwerkranken sind am besten auszunehmen, sie haben keine Lobby.

Joachim Laux, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht, im SPIEGEL-Interview

In dem SPIEGEL-Beitrag "Das Geschäft vor dem Tod" geht es vor allem um alte und schwerkranke Patienten, die Opfer von vermeidbaren Behandlungsfehlern wurden - häufig mit tödlichem Ausgang.

Falscher medizinischer Ehrgeiz, fehlender Mut zum "Nein" seitens der Ärzte und finanzielle Motive seitens der Klinikleitungen führen immer wieder zu Operationen und Behandlungen an alten und schwerkranken Patienten, obwohl diese nichts (mehr) nützen oder gegen alle verbindlichen Leitlinien verstoßen.

In einem Fall wurde beispielsweise zunächst die Diagnose "Darminfarkt" erst nach Stunden schmerzhaften Wartens korrekt gestellt. Da war es eigentlich schon zu spät. Dennoch wurde die Patientin operiert - vergeblich.

In einem anderen Fall wurde einem Patienten - entgegen der Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Urologie - noch eine Chemotherapie verordnet, die er jedoch nicht vertrug. Die toxische Behandlung verschlechterte seinen Zustand so sehr, dass er nach einem Sturz aus dem Bett verstarb.

Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hierbei nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Gerade bei alten Patienten fällt es Hinterbliebenen kaum auf, wenn Krankenhäuser kurz vor dem Ableben Kasse machen.

Patienten wie Verwandte sind in solchen Situationen, wenn es um Leben oder Tod geht, in der Regel überfordert. Sie verlassen sich auf den Rat der Ärzte. Doch nur wenige Mediziner haben den Mut zum "Nein" zu Operationen oder Behandlungsmaßnahmen, die keine ethisch vertretbare Aussicht auf Heilung des Patienten mehr ermöglichen. Vermutlich wird das "Nein" durch die finanziellen Motive der Krankenhäuser und Kliniken noch erschwert.

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