Startseite › Freie Anwaltswahl für Kunden einer Rechtsschutzversicherung?
Häufig ereilen uns Rückfragen von Ratsuchenden und Mandanten bezüglich ihres Rechtes auf freie Anwaltswahl, deren Versicherungen offensichtlich massiv auf die Wahl des Rechtsanwaltes einwirken wollenund hierzu den Versicherten
entsprechend unter Druck setzen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie im Verhältnis zu Ihrem Rechtsschutzversicherer oder auch zu anderen Versicherern, die sich nach unserer Wahrnehmung ebenfalls einer zweifelhaften Empfehlungspraxis bedienen, keinesfalls verpflichtet sind, sich an die "Empfehlung" Ihres (Rechtsschutz-)Versicherers zu halten.
Immer mehr Rechtsschutzversicherer schließen nämlich mit "Billiganbietern" Sondervereinbarungen ab, die den Versicherern erhebliche Einsparungen bieten.
Diese Vereinbarungen richten sich jedoch nach dem, was wir von unseren Mandanten mitgeteilt und vorgelegt bekommen, nicht nach der Spezialisierung oder besonderer Qualität der empfohlenen Rechtsanwälte, sondern vielmehr nach der Bereitschaft des jeweiligen Rechtsanwaltes, im Rahmen der ihm vermittelten Mandate zu "Sonderkonditionen" zu arbeiten und damit natürlich ganz offensichtlich allein dem Versicherer entgegen zu kommen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, gegenüber solchen Empfehlungen kritisch zu sein. Von der freien Wahl des Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens darf man Sie nicht abhalten. Kunden eines (Rechtsschutz-)Versicherers haben grundsätzlich Anspruch auf freie Anwaltswahl.
Jedoch suggerieren die immer aggressiver vorgehenden Versicherer den Verbrauchern etwas anderes. Man will den Kunden oft dazu bringen, bestimmte Vertragsanwälte aufzusuchen. Daher enthalten manche Verträge Klauseln, die mit Nachteilen drohen, sollte der Kunde im Schadensfall einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen. Einer rechtlichen Überprüfung halten solche Klauseln oft nicht stand.
Das Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 3 U 236/11) untersagte einem namenhaften Versicherer, von Kunden eine höhere Selbstbeteiligung zu verlangen, wenn sie nicht einen von der Versicherung empfohlenen Anwalt aufsuchen.
Gegen die Entscheidung wurde Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt; sollte der BGH diese Entscheidung bestätigen, müssten die Versicherer die bisherige Praxis überdenken und ihr Geschäftsgebaren ändern.
Bis dahin sollten Verbraucher bei Abschluss oder Änderung eines Rechtsschutzversicherungsvertrages darauf achten, keinen Vertrag abzuschließen, bei dem ihnen Nachteile bei der Wahl des Wunschanwaltes drohen.
Als eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei haben wir Erfahrung darin, Ihre Rechte als Versicherte auch gegenüber unwilligen Versicherern durchzusetzen, so auch Ihr Recht auf freie Anwaltswahl.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:
Redaktion Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin. Kontakt aufnehmen