Online Akte

         

Glätteunfall – Wer muss Schadensersatz zahlen?

Ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 11 U 137/11) zeigt, wie wichtig es ist, vor Klageerhebung den richtigen Anspruchsgegner zu ermitteln. Denn bei einem Glätteunfall kommen - wie so oft - mehrere mögliche Gegner in Betracht.

Im entschiedenen Fall stürzte die Klägerin auf einem eisglatten Bürgersteig und verletzte sich dabei ihr rechtes Ellenbogengelenk schwer. Sie begehrte Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Grundstückseigentümer. Der Beklagte verteidigte sich damit, dass er sich zur Zeit des Unfalls im Urlaub befunden habe. Seit mehreren Jahren übertrage er den Winterdienst während seiner Urlaubszeit auf seinen Nachbarn, ohne Beanstandungen.

Die Richter gaben dem Eigentümer Recht und wiesen die Klage vollständig ab. Dem Grundstückseigentümer stehe es frei, seine Streu- und Räumpflicht einer anderen Person anzuvertrauen. Ergäben sich keinerlei Hinweise auf Nachlässigkeiten, so dürfe der Eigentümer darauf vertrauen, dass die Arbeiten pflichtgemäß durchgeführt werden.

Im Ergebnis erhielt die Klägerin somit trotz eines bleibenden Schadens keinen Cent. Auf richtigen anwaltlichen Rat hin hätte (zumindest auch) der Nachbar des Grundstückseigners in Anspruch genommen werden müssen.

Wenden Sie sich zur Wahrung Ihrer Rechte

deshalb stets an einen auf Schadensrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern.

Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen folgende Fachanwältinnen und Fachanwälte zur Verfügung:

grauer Hintergrund
Wir beraten Sie gern persönlich
  • Montag bis Donnerstag
  • 09:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag
  • 09:00 bis 14:00 Uhr