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Kostentransparenz

Honorarvereinbarungen prägen heute die anwaltliche Praxis im gehobenen Privatkundenbereich. Die festen Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) verwenden wir nur noch in gerichtlichen Verfahren als Mindesthonorar.

Unsere Mandanten können flexible Preisgestaltungen erwarten. Wir bieten Pauschal- und Stundenhonorare, Festpreis-Beratungen und - wenn passend und rechtlich zulässig - Erfolgshonorare. Die Stundensätze unserer Anwälte liegen zwischen netto 240 € und 350 €.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

grauer Hintergrund
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