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Indizienbeweis in der Arzneimittelprodukthaftung

Schädigungen verursacht durch Arzneimittel - ein Albtraum

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte bald Klagen gegen Pharmaunternehmen erleichtern

Contergan, Lipobay und Vioxx. Immer wieder geraten Arzneimittel in den Fokus der Öffentlichkeit, weil sie verheerende Nebenwirkungen entfalten. Schadenersatzansprüche aus der Produkthaftung scheiterten vor Gericht bislang meist: Die klageführenden Personen konnten nicht beweisen, dass ihre Gesundheitsschäden durch diese Medikamente ausgelöst wurden. Der Bundesgerichtshof hatte dies bislang immer gefordert. Viele Prozesse wurden deshalb mit einem Vergleich beendet.

Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 21. Juni 2017 (Az. C-621/15) können Betroffene nun auf günstige Urteile hoffen: Das Gericht stellte fest, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen dem fehlerhaften Medikament und dem Gesundheitsschaden auch aufgrund eines Bündels ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden kann. Zwar müssen diese Indizien noch immer von den Geschädigten bewiesen werden, ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden genügt jedoch, entschieden nun die Richter in Luxemburg.

Erkrankung an Multipler Sklerose nach Impfung

Im dem Gericht vorgelegten Fall war ein Franzose mit einem von Sanofi Pasteur hergestellten Impfstoff gegen Hepatitis B geimpft worden und noch im selben Jahr an Multipler Sklerose erkrankt, obwohl er sich zuvor ausgezeichneter Gesundheit erfreut hatte und die Krankheit in seiner Familie bislang nicht aufgetreten war.

Übertragbarkeit auf aktuelle Fälle mit Finasterid und Zinbryta?

In Deutschland hoffen Patienten, die gegen die Hersteller des Haarwuchsmittels Finasterid klagen, das unter den Handelsnamen Finapil, FinaHair, Finamed, Finascar, Finastad, Finural, Propecia, Proscar, Prosmin, Finasterid-ratiopharm und Finasterid Heumann, Finasterid AbZ, Finasterid-CT noch heute ärztlich verordnet wird, dass der Urteilsspruch aus Luxemburg ihre Aussichtschancen vor deutschen Gerichten steigert.

Das Medikament steht im Verdacht, bleibende Erektionsstörungen als Nebenwirkung zu verursachen. In den USA haben Wissenschaftler für eine Studie die Meldungen von Nebenwirkungen aus den Jahren 1998 bis 2013 ausgewertet und mehr als 15.000 Fälle gefunden, in denen neben anhaltenden sexuellen Störungen von Muskelschwund, Brustwachstum, kognitiver Beeinträchtigung und schwersten Depressionen berichtet wird.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur listet 48 Suizide, in denen Finasterid eine Rolle gespielt haben könnte.

Auch das noch junge Medikament Zinbryta, das bei Multipler Sklerose verschrieben wird, steht im Verdacht, tödliche Nebenwirkungen zu haben: Vier Patienten starben nach der Behandlung mit dem Arzneimittel, 25 erleiden schwerste Nebenwirkungen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätten Opfer und Angehörige kaum Aussicht gehabt, die Hersteller in Haftung zu nehmen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte das ändern.

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