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Problem Rechtsschutzdeckung

Rechtsschutzversicherung - Abdeckung Schmerzensgeld- und Schadenersatzklagen

Der Rechtsschutzversicherungsfall - volle Kostendeckung oder vielleicht doch nicht?

Die Rechtsschutzversicherung ist eine wichtige Versicherung, vor allem, wenn es um die Durchsetzung existenzsichernder Schadenersatzansprüche und Versicherungsleistungen (z.B. aus Unfällen oder ärztlichen Behandlungsfehlern) geht. Sie ermöglicht Ihnen die risikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche und hält Sie von hohen Prozesskosten frei.

Diesen Leistungen stehen jedoch nur relativ geringe Jahresprämien in Höhe von etwa 250 - 300 € gegenüber, was dazu führt, dass viele Versicherer seit Jahren "in den roten Zahlen" stecken.

Um die Kosten zu senken, schränken sie ihre Kostendeckungsversprechen so weit wie möglich ein, raten Versicherten davon ab, ihre Ansprüche weiterzuverfolgen und leiten diese gezielt an Rechtsanwälte weiter, mit denen sie spezielle Vereinbarungen getroffen haben, so dass möglichst auch ihre Interessen wahrgenommen werden.

Nichts davon müssen Sie akzeptieren! Lesen Sie, wie Sie von Ihrem Rechtsschutzversicherer garantiert vollständige Leistungen erhalten und mögliche Interessenkonflikte Ihres Anwalts von vornherein vermeiden:

Deckungszusage "dem Grunde nach" nicht akzeptieren

Lassen Sie sich nicht mit einer Deckungszusage "dem Grunde nach" abspeisen. Hierzu hat der Rechtsschutzversicherer kein Recht. Vielmehr muss er anhand Ihrer Angaben spätestens nach drei Wochen vollständig über Ihre Deckungsanfrage entscheiden.

Wenn er keine oder nur teilweise Erfolgsaussichten sieht, muss er dies begründen und Ihnen bzw. Ihrem Rechtsanwalt die Möglichkeit zu einem für beide Seiten verbindlichen (!) Stichentscheid geben. Dieser fällt in der Regel zu Ihren Gunsten aus, insbesondere wenn es "nur" um zweifelhafte Prozesschancen geht. Denn der Deckungsanspruch besteht auch für unsichere Ansprüche, die nur eventuell bei einem positiven Beweisergebnis (z.B. medizinisches Sachverständigengutachten) durchgesetzt werden können.

Akzeptiert der Versicherer den Stichentscheid nicht, hat die anschließende Deckungsklage praktisch zu 100 % Erfolg.

"Telefonanwälte" der Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt qualifiziert

Neben der Einschränkung der Deckungszusagen nutzen Versicherer auch weitere Möglichkeiten, ihr Rechtsschutzversprechen einzuschränken. Sie betreiben eigene Telefonberatung, bei der sich von ihnen bezahlte Rechtsanwälte Ihr Anliegen anhören und eine vorläufige rechtliche Einschätzung geben, die häufig darin besteht, von Weiterungen abzuraten.

Das ist zwar legal, aber für Sie ungünstig, weil viele rechtliche Zusammenhänge so kompliziert sind, dass sie im Rahmen eines Telefonats nicht vollständig besprochen werden können. Außerdem fehlt es den "Telefonanwälten" regelmäßig an ausreichender rechtlicher und praktischer Erfahrung und außerdem an der notwendigen Unabhängigkeit.

Letzteres gilt leider oft auch für Kollegen, die mit Ihrem Rechtsschutzversicherer Zuweisungs- und Regulierungsabkommen schließen. Diese sehen in der Regel vor, dass der Anwalt mit dem Versicherer außergerichtlich nur geringere Gebühren abrechnen darf. Im Gegenzug empfiehlt dieser den Anwalt seinen Kunden als "Spezialist" für bestimmte Fälle, wodurch der Anwalt Kosten für Akquise und Werbung spart, sich aber in ein Abhängigkeitsverhältnis begibt, weil er von den Zuweisungen des Versicherers abhängt. Unter diesen Umständen kann der (meist ahnungslose) Mandant nicht erwarten, dass der Rechtsanwalt den Deckungsanspruch auch in riskanten und teuren Fällen konsequent durchsetzt. Denn dies könnte zur Beendigung der "Empfehlung" des Versicherers führen.

Freie Anwaltswahl ist gesetzlich verankert!

Versicherte sind keineswegs verpflichtet, Anwaltsempfehlungen ihres Rechtsschutzversicherers zu folgen. Im Gegenteil: das Recht auf freie Anwaltswahl ist gesetzlich verankert (§§ 127, 129 VVG) und kann nicht durch Versicherungsbedingungen abgeändert werden.

Dennoch neigen viele Rechtssuchende dazu, den Empfehlungen zu folgen, weil diese mit fachlicher Eignung begründet und oft mit finanziellen Anreizen (z.B. Verzicht auf die Selbstbeteiligung) verbunden werden. Dabei wird ihr Vertrauen jedoch regelmäßig missbraucht und zugleich die Verbindung zwischen Versicherer und Rechtsanwalt verschwiegen.

Es wird ihnen nicht der beste Anwalt empfohlen, sondern derjenige, der für Ihren Rechtsschutzversicherer am billigsten ist.

Der Experte an Ihrer Seite

Unser Tipp: nehmen Sie Ihr Recht auf freie Anwaltswahl ernst und folgen Sie nicht den (oft interessengeleiteten) Empfehlungen Ihres Rechtsschutzversicherers, insbesondere wenn diese mit vermeintlichen finanziellen Vorteilen verbunden werden. Suchen Sie sich vielmehr - über Empfehlungen und/oder Internet-Recherche - den besten Rechtsanwalt für Ihren Fall und stellen Sie bereits bei Übergabe des Mandats sicher, dass dieser bereit und in der Lage ist, die (volle) Rechtsschutzdeckung gegen den Versicherer konsequent für Sie durchzusetzen!

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