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Risikoaufklärung vor Wirbelsäulenoperationen

Risikoaufklärung - wichtig für Entscheidungen

Risikoaufklärung vor Wirbelsäulenoperationen - wichtig für die richtige Entscheidung

Rückenbeschwerden sind einer der Hauptgründe für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Statistisch leidet beinahe jeder dritte Erwachsene öfter oder ständig an Rückenschmerzen. Rund ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland sollen auf „Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens" zurückzuführen sein.

Die Gründe für Rückenschmerzen sind ebenso häufig wie vielfältig. Oft soll eine Wirbelsäulenoperation den Schmerz beenden, in vielen Fällen bleibt der erhoffte Erfolg jedoch aus. Stärkere Schmerzen sowie anderweitige Folgeschäden sind die Folge.

Und eine Frage bleibt: Musste die Operation wirklich sein? Wurde die Patientin/der Patient über die Risiken der Operation ausreichend aufgeklärt? Und: Hätte die Patientin/der Patient nach dieser ausreichenden Risikoaufklärung die Einwilligung zu der Operation erteilt oder lieber Abstand genommen?

Heilung von Dauerschmerzen - das größte Ziel der Schmerzgeplagten

Dauerschmerzen sind belastend und schränken die Lebensqualität stark ein. Entsprechend hoch ist der Leidensdruck bei Menschen, die mit chronischen Rückenschmerzen (d.h. Schmerzen, die über mindestens drei Monate anhalten und immer wiederkehren) leben müssen. Der Wunsch, endlich wieder schmerzfrei zu sein und das Leben genießen zu können, treibt diese Menschen zu Orthopäden und in die Rückenschulen.

Was jedoch tun, wenn die Rückenschmerzen sich als therapieresistent herausstellen und einfach nicht verschwinden wollen oder sich wenigstens verringern lassen?

Wenn Ärzte helfen wollen - und alles nur schlimmer machen

Derart schmerzgeplagte Menschen können schnell zu Nervensägen für die Ärzte mutieren. Entsprechend dringend ist es für die Ärzte, eine körperliche Ursache für die Schmerzen zu finden, nur so können Sie die Patienten behandeln. Wurde eine brauchbare Diagnose gefunden, soll oftmals eine Wirbelsäulenoperation die gewünschte Schmerzfreiheit bringen. Das eine solche Operation sehr große Risiken mit sich bringt und Gesundheitsschäden möglicherweise sogar noch verschlimmern kann, wird häufig verharmlost und heruntergespielt.

Entsprechend knapp und deeskalierend wird die Risikoaufklärung vor Wirbelsäulenoperationen durchgeführt. Alle Beteiligten konzentrieren sich auf den gewünschten Erfolg, die Schmerzfreiheit. Und doch ist das Wissen um die OP-Risiken für die Patienten wichtig. Sie sollen das Pro und das Contra einer solchen Operation abwägen können und mit diesen Informationen in Ruhe zu einer Entscheidung finden. Wie bedeutsam eine solche Risikoaufklärung ist, zeigt ein Fall, der am 15. Dezember 2017 seinen Abschluss vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm fand.

Eine Operation mit schwerwiegenden Folgen

Der Kläger litt bereits seit Jahren unter therapieresistenten Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich und stellte sich deshalb in einem Krankenhaus vor, in dem der Beklagte als Belegarzt tätig war. Dieser diagnostizierte anhand eines CT einen verengten Wirbelkanal in der Lendenwirbelsäule und riet zu einer operativen Versorgung.

Nach der Operation stellten sich jedoch neurologische Ausfälle bei dem Patienten ein. Der Kläger konnte das gestreckte Bein nicht mehr anheben, es zeigten sich Lähmungen beim Heben und Senken der Füße, es kam zu Blasenentleerungsstörungen und einer Störung der Sexualfunktion. Das waren sämtlichst Beschwerden, unter denen der Kläger nach dem Eingriff litt.

Auch zwei Revisionsoperationen bewirkten keine anhaltende Verbesserung des Gesundheitszustandes.

Schmerzensgeld und Schadensersatz für Folgeschäden

Die Folgeschäden, die der Kläger nach der Operation zurückbehielt, waren umfangreich. Letztlich erlitt er eine chronische inkomplette Kaudalähmung mit Gefühlsstörungen im Bereich der Beine und Füße sowie dauerhafte Schmerzen im Operationsbereich. Er kann nur kurze Strecken mit Gehhilfen zurücklegen und ist ansonsten an einen Rollstuhl gebunden. Hinzu kommen eine Störung der Sexualfunktion und eine sich durch die eingeschränkte Mobilität und chronischen Beschwerden entwickelnde depressive Störung.

Der Kläger ist der Meinung, dass sowohl der operative Eingriff als auch die vorgeschaltete Risikoaufklärung fehlerhaft vorgenommen wurden und verlangte von dem beklagten Arzt entsprechend Schadensersatz in Höhe von etwa 34.500 € und ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 €.

OLG verlangt eine bessere Aufklärung vom Arzt

Erst in der zweiten Instanz vor dem OLG  bekam der Kläger Recht, er erhielt materiellen Schadensersatz sowie ein Schmerzensgeld von 75.000 €. Die Richter beim OLG waren der Meinung, dass der Kläger vor dem ersten Eingriff unzureichend über bestehende Risiken aufgeklärt worden ist. Die Einwilligung des Klägers in diese OP sei damit mangels Aufklärung unwirksam.

Auch sei nicht von einer hypothetischen Einwilligung auszugehen, da der Kläger einen Entscheidungskonflikt zwischen den bestehenden Behandlungsalternativen glaubhaft gemacht habe. Für den vorgenommenen operativen Eingriff habe mangels neurologischer Ausfallerscheinungen beim Kläger nur eine relative Indikation bestanden. Alternativ hätte die konservative Behandlung als echte Alternative fortgesetzt werden können. Hierüber habe der Beklagte den Kläger aufklären müssen.

Vollständige Aufklärung - immer wieder Streitpunkt in der Arzthaftung

Seit einiger Zeit ist § 630c Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch die Reform der Patientenrechte ausdrücklich geregelt, wie Ärzte Patienten aufzuklären haben:

Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.

Die Ärztekammern der Bundesländer gehen noch einmal deutlicher auf das Thema Aufklärung ein und finden klare Worte zum Thema Risikoaufklärung:

Die Patientin oder der Patient ist vor der Durchführung eines Eingriffs oder einer anderen Behandlung insbesondere über die damit verbundenen Risiken aufzuklären, die im Rahmen der jeweiligen Behandlung wesentlich sind, selbst wenn sie sich statistisch sehr selten verwirklichen. Patientinnen und Patienten muss die Möglichkeit gegeben werden, den Stellenwert eines Risikos in der eigenen Situation abzuschätzen… Patientinnen und Patienten sind umso ausführlicher und eindrücklicher über erreichbare Ergebnisse und Risiken aufzuklären, je weniger eine Maßnahme medizinisch geboten oder je größer ihre Tragweite ist…“ (Auszug Merkblatt Aufklärungspflicht Ärztekammer Berlin, März 2017).

Je geringer die medizinische Notwendigkeit, desto ausführlicher und eindrücklicher die Risikoaufklärung

Diese Ansicht bestätigt das OLG in Hamm mit seiner Urteilsbegründung ebenfalls. Nach der Rechtsprechung sei die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des Arztes. Gebe es aber wie hier mehrere Behandlungsmöglichkeiten, unter denen der Patient eine echte Wahlmöglichkeit habe, müsse ihm durch eine entsprechend vollständige Aufklärung die Entscheidung überlassen werden, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen solle und auf welches Risiko er sich einlassen wolle.

Je weniger dringlich sich der Eingriff nach medizinischer Indikation und Heilungsaussicht in zeitlicher und sachlicher Hinsicht darstelle, desto weitgehender seien Maß und Genauigkeitsgrad der Aufklärungspflicht. So sei bei einer nur relativ indizierten Operation, wie vorliegender, regelmäßig auch eine Aufklärung über die Möglichkeit einer abwartenden Behandlung oder auch Nichtstun geboten.

Ehrlichkeit, die manchmal auch Unmut erzeugen kann - dennoch wichtig!

Abwarten oder Nichtstun - das sind Vorschläge, die schmerzgeplagte Patienten unter Umständen gar nicht gern hören. Dennoch sind die Patienten auf die Ehrlichkeit und die genaue Risikoaufklärung durch die Ärzte angewiesen. Medizinische Laien können ohne diese Aufklärung nicht wissen, wie sehr sich das Leiden durch eine Operation verschlimmern kann.

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Schäden nach fehlender oder unvollständiger Risikoaufklärung - wir sind die Spezialisten an Ihrer Seite!

Sollten auch Sie an Folgeschäden durch eine Operation leiden, über welche Sie im Vorfeld nicht informiert wurden, sprechen Sie uns an. Gemeinsam gehen wir Ihren Fall durch und helfen Ihnen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

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