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Schadenregulierung nach Verkehrsunfall – Die Zermürbungstaktik der Versicherer

In der Praxis ist inzwischen eine ausgeprägte Tendenz der Versicherer zu erkennen, berechtigte Ansprüche unschuldiger Geschädigter unter Missachtung herrschender Rechtsprechung nicht auszugleichen.

Statt zügig zu regulieren, wird abgelehnt, gekürzt, bestritten sogar gefeilscht und somit auf Zeit gespielt. Selbst einfach gelagerte Fälle, die in zwei bis drei Wochen hätten geklärt werden können, schleppen sich über Monate. Viele Geschädigte geben nach Monaten zermürbt auf.

Die Taktik der Versicherer ist so einfach wie effektiv: Auf das erste Anschreiben meldet sich der Versicherer nicht. Wenn sich dann ein Sachbearbeiter meldet, lehnt er einen Teil der Ansprüche ab oder kürzt die geforderten Summen. Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, allgemein übliche Aufschläge der Werkstätten auf Einzelteile, der Restwertabzug aber auch der Haushaltsführungsschaden bei Personenschäden fallen den Kürzungen immer wieder zum Opfer.

Häufig wird von einem Nachbesichtigungsrecht Gebrauch gemacht, welches dem Versicherer nur unter bestimmten Voraussetzungen zusteht. Der nicht beratene Geschädigte stimmt dem ungeprüft zu. Das Gutachten des seitens des Versicherers beauftragten Sachverständigen fällt regelmäßig niedriger aus als das des unabhängig beauftragten Sachverständigen, den der Geschädigte zuvor beauftragt hat.

Inzwischen sind einige Versicherer dazu übergegangen, den Geschädigten noch am Unfallort anzurufen und diesen mit einer raschen Regulierung zu locken, wobei in Aussicht gestellt wird, dass alles Notwendige veranlasst würde. Dabei sollte einleuchten, nicht denjenigen die Schadenshöhe bemessen zu lassen, der für die Kosten aufkommen muss.

Auch die Endlosschleifen von medizinischen Gutachten sind ein probates Mittel der Versicherer zu versuchen, Patienten in die Knie zu zwingen.

Unsere Kanzlei ist mit Fällen dieser Art vertraut – sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt wegen einer Unfallversicherung o. ä., welche die Leistung verweigert, stehen wir gern an Ihrer Seite.

Um nicht der Willkür des gegnerischen Versicherers zum Opfer zu fallen, wenden Sie sich an einen auf Verkehrs- oder Schadensrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung übernimmt in der Regel der Rechtsschutzversicherer. Bei der erfolgreichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche trägt die Gegenseite die Kosten.

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