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Fachanwalt für Medizinrecht – Spezialkanzlei Laux Rechtsanwälte

Vertrauenswürdig, kompetent und konsequent

Im Medizinrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die Rechte und Pflichten von Ärzten untereinander. Außerdem betrifft das Medizinrecht die privatrechtlichen und die öffentlich-rechtlichen Regeln für die Ausübung medizinischer Berufe (sog. Berufsrecht) und beinhaltet verschiedene Regelungen für Arzneimittel. Eines der wichtigsten Teilgebiete des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht, das seit Februar 2013 in den §§ 630a ff. BGB geregelt ist.

Im Arzthaftungsrecht geht es um Schadensersatzansprüche von Patienten wegen (grob) fehlerhafter medizinischer Behandlung. Das Rechtsgebiet erfordert neben rechtlichen Kenntnissen Verständnis für medizinische und haftpflichtversicherungsrechtliche Zusammenhänge und ist daher sehr komplex. Unsere Anwälte sind auf Arzthaftungsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und bieten Ihnen daher optimale Voraussetzungen für die Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen.

"Patientenanwalt" in Berlin und ganz Deutschland tätig

Die Kanzlei Laux Rechtsanwälte PartGmbB befasst sich mit allen Fällen, in denen es durch (grobe) Versäumnisse oder Pflichtverstöße von Ärzten, anderen Behandlern, Praxis- oder Klinikpersonal und Krankenhäusern zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist.

Als Patientenanwälte beraten und vertreten wir bundesweit ausschließlich Patienten und Geschädigte.

Zu unseren häufigsten Fällen im Medizinrecht zählen:

  • Behandlungsfehler – durch den Hausarzt, einen Facharzt oder ein Krankenhaus
  • Aufklärungsfehler – vor und nach der Behandlung
  • Geburtsschäden
  • Therapiefehler
  • Erkrankungen aufgrund mangelnder Krankenhaushygiene
  • Organisationverschulden und Dokumentationsmängel
  • Pflegefehler

Ihre Spezialisten im Arzthaftungsrecht

Ihre Fachanwälte für Medizinrecht in Berlin

Unsere Mandanten wissen: Laux Rechtsanwälte PartGmbB kümmert sich um Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und jeglichen schädigungsbedingten Mehrbedarf (z.B. Fahrtkosten, behinderungsbedingter Mehraufwand). Bei Aufklärungsfehlern, Behandlungsfehlern aller Art wie Diagnosefehlern, Dokumentationsfehlern, Organisationsfehlern, Operationsfehlern agieren wir entschlossen und konsequent gegenüber den Schädigern und deren Haftpflichtversicherungen. Wir sind Spezialisten an der Schnittstelle zwischen Medizin und Versicherungsleistungen.

Fachanwalt für Medizinrecht in der Arzthaftung bedeutet für uns:
Wir vertreten immer nur die Patienten. Ausnahmslos.

Medizinrecht, Laux Rechtsanwälte in Berlin

Was heißt überhaupt Fachanwalt?

Ein Fachanwalt für Medizinrecht zeichnet sich durch besondere Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet aus. Zur Erlangung des Fachanwaltstitels müssen besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen werden. Außerdem muss sich jeder Fachanwalt mindestens 15 Stunden jährlich fortbilden. Die interne Fortbildungsverpflichtung für jeden Rechtsanwalt bei Laux Rechtsanwälte PartGmbB beträgt mindestens 30 Stunden jährlich. „Spezialist“ darf sich ein Anwalt nennen, der noch kein Fachanwalt ist, aber über besondere praktische Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet verfügt.

Ärztliche Behandlungsfehler („Kunstfehler“) – ein Fall für den Fachanwalt für Medizinrecht

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das ist normal, leider auch in der Medizin. Auch dort verhalten sich Ärzte und andere Behandler gelegentlich nachlässig, agieren sorglos oder gleichgültig, führen unnötige Behandlungen durch oder machen Fehler, indem sie schwere Erkrankungen nicht erkennen oder für die Behandlung nicht ausreichend qualifiziert sind.

Leider haben ärztliche Behandlungsfehler für die Betroffenen oft weitreichende, schlimme Folgen:

  • Fehler bei der Geburt können die Gesundheit des Kindes oder der Mutter lebenslang schwer beeinträchtigen. Geburtsschäden verändern das Leben des Kindes und das seiner Eltern meist dramatisch und unwiederbringlich. Geburtsgeschädigte Kinder entwickeln sich anders als gesunde Kinder und haben andere, meist größere Bedürfnisse. Damit sind ihre Eltern und Familien oft überfordert, vor allem finanziell. Die Schadensersatzverpflichtung der Behandler muss daher so früh wie möglich geklärt und der schädigungsbedingte Mehrbedarf lebenslang abgesichert werden.
  • Für jeden Patienten können fehlerhafte ärztliche Behandlungen so gravierende Folgen haben, dass sich ihr Leben grundlegend ändert, z.B. durch Berufsunfähigkeit. Auch dann muss die Haftung verbindlich geklärt und alle finanziellen Nachteile ausgeglichen werden.
  • Auch “kleinere” Behandlungsfehler können umfassende haftungsrechtliche Konsequenzen haben, die von den Ärzten und ihren Versicherungen ausgeglichen werden müssen.
Ärztliche Behandlungsfehler („Kunstfehler“) – ein Fall für den Fachanwalt für Medizinrecht

Immer mehr Behandlungsfehler in Arztpraxen, Krankenhäusern, Therapie- und Pflegeeinrichtungen

Geschädigte Patienten nennen es Ärztepfusch und haben oft lebenslang mit den Folgen zu tun. Ärzte bezeichnen ihre Fehler dagegen gern als „Kunstfehler“. Sie stilisieren sich damit zum Künstler und suggerieren, dass es nur in seltenen Ausnahmefällen zu Fehlern kommt.

Das stimmt nicht. Leider sind Behandlungsfehler alles andere als selten und nehmen wegen der Vielzahl der möglichen Krankheiten und Therapien sogar zu. Außerdem werden Behandlungsfehler immer noch systematisch verschwiegen und auch von Nachbehandlern nur ungern offenbart. Oft besteht der Fehler auch darin, dass – meistens wegen finanzieller Interessen – völlig überflüssige Behandlungen durchgeführt werden. Denn Gesundheit ist zum Geschäft geworden. Es geht ums Geldverdienen und um Kosteneinsparungen.

Schließlich tragen auch die Haftpflichtversicherer dazu bei, dass vor allem größere Schäden nur selten angemessen ausgeglichen werden. Sie verfolgen im Wesentlichen wirtschaftliche Interessen und lehnen daher Schadensregulierungen systematisch ab. Darüber hinaus verbieten sie es den Ärzten und Krankenhäusern, über ihre Fehler offen zu sprechen, obwohl diese hierzu gemäß § 630 c Abs. 2 Satz 2 BGB gesetzlich verpflichtet sind. Nach Angaben der Bundesärztekammer werden jährlich ca. 11.000 Fälle von vermuteten Behandlungsfehlern bei den Schlichtungsstellen verhandelt und hiervon ca. 30 Prozent als berechtigt anerkannt. Wir glauben, dass die tatsächliche Zahl berechtigter Behandlungsfehler um ein Vielfaches höher ist.

Die Haftpflichtversicherungen der Ärzte und Krankenhäuser sind auf Auseinandersetzungen mit Patienten gut vorbereitet. Von „Waffengleichheit“ kann dabei oft keine Rede sein. Geschädigte trauen sich meist nicht, in einem Arzthaftungsprozess gegen die „Halbgötter in Weiß“ vorzugehen, um ihre Rechte durchzusetzen. Sucht man als Patient ein Kritikgespräch mit einem Arzt oder der Krankenhausleitung, wird man nicht ernst genommen, systematisch abgefertigt und klein gehalten. Die Situation gleicht dem Kampf zwischen David und Goliath und Betroffene stehen in einem Verfahren oft vor unüberwindlich scheinenden Mauern.

Geschädigte haben nur die EINE reale Aussicht auf Erfolg, nämlich die, einen im Arzthaftungsrecht erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht an ihrer Seite zu haben, der kompromisslos für ihre Rechte eintritt.

Hilfe bei Arztfehlern - Medizinrecht, Laux Rechtsanwälte in Berlin

Starke Partner an Ihrer Seite: Unsere Patientenanwälte stehen für Sie ein!

Laux Rechtsanwälte PartGmbB vertritt niemals die Ärzte, andere Behandler oder deren Versicherungen, sondern ausschließlich die geschädigten Patienten mit hoher Spezialisierung, kühlem Verstand und leidenschaftlichem Einsatz. Unsere Anwälte im Medizinrecht kennen die Tricks der Haftpflichtversicherungen, die vor allem mit einer gezielten Verzögerungs- und Hinhaltetaktik – z. B. mit Gutachten und Gegengutachten – den Opfern von Arztfehlern zusetzen wollen. Mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten im Medizinrecht haben Sie starke und konsequente Mitstreiter an Ihrer Seite, die im Prozess Druck machen und für einen optimalen und möglichst schnellen Ausgang sorgen. Sie durchkreuzen die Taktik der Gegenseite und lassen sich von deren Tricks nicht beeindrucken.

Wir legen Wert auf einen sachlichen Umgang mit den Gegnern, setzen uns aber konsequent und kompromisslos für die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten ein.

Laux Rechtsanwälte PartGmbB

Verdacht auf Behandlungsfehler?

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  • Freitag
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Fälle im Medizinrecht – so vielfältig wie die Behandlungen selbst

Fehlerhafte ärztliche Behandlungen gibt es in allen Bereichen. Eine unterbliebene oder mangelhafte Aufklärung vor einem ärztlichen Eingriff, eine falsche Diagnose, unterlassene Untersuchungen, verspätete Behandlungen, Behandlungen ohne wirksame Einwilligung des Patienten – all das sind Fehler, die zu Schadenersatzansprüchen aus Arzthaftung führen können.

Eine große Rolle beim Nachweis der Fehler spielt die Beweislast. In der Regel muss der Patient beweisen, dass der Arzt seine Schäden verursacht hat. Das ist oft schwierig, weil es in der Medizin häufig viele Gründe für gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt, vor allem wenn diese auf Umständen beruhen könnten, mit denen der Arzt grundsätzlich nichts zu tun hat (z. B. ein Unfall). Hat der behandelnde Arzt aber einen groben Fehler begangen, oder besteht der Vorwurf darin, dass notwendige Befunde (z. B. Röntgen, MRT, Blutwerte) nicht erhoben wurden, dreht sich die Beweislast zu Gunsten des Patienten um. Dann muss der Arzt nachweisen, dass sein Fehler keine Schäden verursacht hat, was nur sehr selten gelingt. Die Beurteilung bzw. Feststellung von medizinischen Fehlern bzw. Arztfehlern beschäftigt regelmäßig die Gerichte.

Erfolge für unsere Mandanten: Medizinrecht

Vergleich 08/2020

Bei der Geburt des Mandanten kam es zu groben Versäumnissen, wodurch dieser schwere gesundheitliche Schädigungen davontrug. Er ist auf eine Rund-um-die-Uhr-Pflege angewiesen und wird niemals ein selbstbestimmtes Leben haben.

Im Schlichtungsverfahren wurde von der Haftpflichtversicherung die volle Haftung auch erkannt, jedoch kam es regelmäßig zu Problemen bei der Durchsetzung angemessener Schadensersatzzahlungen (Mehrbedarf, Erwerbsschäden).

Uns gelang die Durchsetzung eines Schmerzensgeldes von 350.000 € (in 2003!).

Durch regelmäßige Verhandlungen und auch Gerichtsverfahren haben wir aktuell für den mittlerweile 20-jährigen Mandanten Zahlungen in Höhe von 2,2 Mio € für Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Mehrbedarf bis 2030 durchgesetzt.

LG Berlin, Vergleich vom 14.03.2018 -8 O 125/18-

Der Mandant litt unter einem Gefäßverschluss und deshalb unter Belastungsschmerzen. Als einzige Behandlungsmöglichkeit wurde ihm ein Venen-Bypass vorgeschlagen und die Risiken des Eingriffs nur teilweise genannt. Eingriffsbedingt kam es zu Komplikationen und schließlich der Amputation des linken Unterschenkels.

Wir erstritten – wegen Aufklärungspflichtverletzungen – eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000 €.

LG Cottbus, Vergleich vom 09.11.2017 -3 O 59/14-

Bei dem 5-jährigen Kläger kam es nach einer Routineoperation im Aufwachraum zu einer schweren hypoxischen Hirnschädigung mit Lähmung aller vier Extremitäten (Tetraplegie) und Krampfanfällen (Epilepsie). Er ist „rund um die Uhr“ pflegebedürftig.

Vor dem LG Cottbus erstritten wir Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden in Höhe von 520.000 €.

Behandlungsfehler erkennen und beweisen: Mit doppelter Qualifikation zum Erfolg

Patienten vermuten häufig, dass bei ihrer Behandlung etwas falsch gelaufen ist. Selten können sie aber sicher einschätzen, ob die eingetretenen Komplikationen auf Fehlern bzw. falscher Organisation beruhen oder auf Umständen, die der Arzt bei aller Sorgfalt nicht vermeiden konnte. Sie können oft auch nicht beurteilen, ob sie vor der Behandlung vollständig und richtig auf Chancen und Risiken der Behandlung hingewiesen wurden oder ob man auf den Eingriff auch vollständig hätte verzichten können. Schließlich fällt es ihnen auch schwer einzuschätzen, welche Umstände von ihnen und welche von dem Arzt zu beweisen sind.

Denn die haftungsrechtliche Bewertung ärztlicher Behandlungen setzt Fachkenntnisse voraus, die der geschädigte Patient nicht haben kann. Nur wem die vielfältigen Grundlagen der Arzthaftung, die Beweisregeln, das Sachverständigen(un)wesen, die Funktionsweise des Gesundheitssystems und seine finanziellen Anreize und schließlich der Umgang der Gerichte mit Schadenersatzklagen bekannt sind, kann zutreffend einschätzen, ob Ansprüche berechtigt sind und ob sie sich erfolgreich durchsetzen lassen.

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht wissen, was vor Gericht vorgetragen und bewiesen werden muss und welche Ansprüche sich durchsetzen lassen. Wir haben langjährige Erfahrung mit der Auswertung von Sachverständigengutachten und lassen uns auch ärztlich beraten. Für unsere Mandanten übersetzen wir medizinisches „Kauderwelsch“ in verständliches Deutsch und können ihnen die fachlichen Zusammenhänge jederzeit erklären.

Arzt und Patient - Arzthaftungsrecht - Kanzlei in Berlin

Kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht – für geschädigte Patienten

Als Spezialisten für Arzthaftungsrecht und Rechtsanwälte für Medizinrecht bieten wir unseren Mandanten eine strategische juristische Beratung einschließlich Informationsbeschaffung (Krankenunterlagen, Sachverständigengutachten etc.) zur Bewertung von Haftungsfragen im Medizinrecht. Berlin ist dabei nur die Basis unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir sind bundesweit für Sie da und vertreten Sie auch vor allen anderen deutschen Gerichten (wie in Köln, München, Hamburg u.v.m.). Auf unserer Website finden Ratsuchende zudem hilfreiche und aktuelle Rechtstipps vom Anwalt. Zudem können Sie bequem unsere Online-Rechtsprodukte nutzen.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Unsere Kanzlei-Assistentinnen sind während unserer Bürozeiten jederzeit für Sie da. Sie beantworten alle Ihre Fragen und vermitteln Ihnen schnell und flexibel Beratungstermine. Wenn Sie uns Ihren Fall zuvor telefonisch oder per E-Mail schildern, geben wir Ihnen auf Ihren Wunsch innerhalb von 24 Stunden auch eine kostenlose Ersteinschätzung. Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen folgende Fachanwälte für Medizinrecht zur Verfügung:

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