Startseite › Hobby Skifahren – private Unfallversicherung ist wichtige Absicherung im Schadensfall
Skifahren macht den Deutschen Spaß. Allein in der Skisaison 2016/2017 tummelten sich laut dem Statistik-Portal „statista“ 14,61 Deutsche auf den Pisten. Doch leider folgt nicht selten der Schaden auf das allgemein beliebte Wintervergnügen. Für mehr als 41.000 Skifahrer/innen endete die rasante Abfahrt in ärztlicher Behandlung, ca. 7.000 davon mussten sogar stationär behandelt werden (ASU-Unfallanalyse 2017).
Sinnvoll daher, nur versichert dem Ruf des Berges zu folgen. Doch:
Auch wenn Deutschland viele traumhafte Skigebiete anzubieten hat – Feldberg, Sudelfeld und die Zugspitze, nur um einige zu nennen – zieht es viele Wintersportler auch nach Österreich, in die Schweiz oder auch nach Italien.
Daher sollte zu jeder Skireise auch die Auslandsreisekrankenversicherung gebucht werden. Sie übernimmt die Differenz zwischen den im Urlaub geltenden Vertragssätzen und den tatsächlich angefallenen Krankheitskosten.
Skifahren bringt Jung und Alt viel Freude, jedoch birgt es auch ein hohes Verletzungsrisiko:
Dank der immer besser werdenden Skiausrüstungen mit Helmen, Rückenprotektoren und besseren Ski-Stiefeln nimmt die Schwere der Verletzungen zwar ab, ganz ausschließen kann man einen Sportunfall mit Folgen dennoch nicht.
Oft haben die Wintersportler Glück im Unglück und kommen mit dem Schrecken oder einer leichten Verletzung, die folgenfrei abheilt, davon. Sollte es aber doch einmal zu einer schwereren Verletzung kommen, ist jeder Skifahrer gut beraten, wenn er eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Eine Invaliditätszahlung nach einem Unfall kann bei der Bewältigung des praktischen Lebens gut helfen: Teure Therapiemethoden und kurzzeitiger Mehrbedarf bei Pflege oder Therapie kann finanziert werden, Einkommensminderungen können ausgeglichen werden, Krankenbetreuung oder ein behinderungsbedingter Umbau im Wohnbereich können realisiert werden.
Immer wieder kommt es jedoch zum Streit, wenn ein geschädigter Versicherter nach dem erlittenen Unfall seiner privaten Unfallversicherung den Schaden meldet und Leistungen beantragt. Zahlungen zu vermeiden ist oft oberstes Ziel des Versicherers. Die Gründe dafür sind zum Teil unfassbar, zum Beispiel wenn die Unfallversicherung nicht zahlt wegen Vorschaden, der dem Skifahrer unterstellt wird.
Glücklicherweise gibt es in der Rechtsprechung genaue Richtlinien, wann Zahlungen fällig werden.
Verletzt sich ein Versicherungsnehmer bei einem Pistensturz zum Beispiel dadurch, dass er auf den Boden prallt, liegt ein bedingungsgemäßer Unfall als Versicherungsfall vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 06. Juli 2011 (IV ZR 29/09) entschieden.
Im streitgegenständlichen Fall hatte sich ein die Piste herabfahrender Skifahrer vor einem anderen Skifahrer derart heftig erschrocken, dass er ungeschickte Eigenbewegung vornahm, infolgedessen auf seine Schulter fiel und sich dabei schwer verletzte.
Das vorinstanzliche OLG Celle hatte die Einstandspflicht des Unfallversicherers in Ermangelung eines Unfallereignisses abgelehnt. Es habe mangels “irregulären Zustandes der Außenwelt” kein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorgelegen. Diese Rechtsansicht erschien wenig nachvollziehbar und bot über lange Zeit Anlass für Verunsicherung und berechtigter Kritik.
Der BGH ist dieser Rechtsauffassung glücklicherweise entgegen getreten und hat entschieden, dass der private Unfallversicherer zahlen müsse. Es sei nämlich allein das Ereignis in Blick zu nehmen, welches die Gesundheitsschädigung unmittelbar herbeiführe, nicht jedoch die Ursache, auf der das Ereignis beruhte.
Private Unfallversicherer haben noch viele weitere Argumente, warum einem verunfallten Skifahrer keine bzw. eine geringere Leistung zusteht, als seine Police hergibt. Nur wer sich mit den Tricks und Taktiken der Versicherer auskennt, hat eine Chance, erfolgreich die Durchsetzung der Leistungsansprüche zu erwirken.
Durch unsere Doppelkombination Versicherungsrecht und Medizinrecht dürfen Sie sich darauf verlassen, dass unsere Fachanwälte genau diese einschlägige Fachkenntnis haben und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen werden, wenn Ihre private Unfallversicherung nicht zahlt.
Die geschulten Assistentinnen in unserem Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:
Redaktion Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin. Kontakt aufnehmen