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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt die Entfernung von Brustimplantaten

Im Dezember 2011 hat das französische Gesundheitsministerium 30.000 Frauen eine vorsorgliche Entfernung von seit 2001 verwendeten Silikongel-gefüllten Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) empfohlen und angekündigt, die Kosten hierfür zu übernehmen. Diese Aktion ist in der Geschichte der Schönheitsoperationen bislang beispiellos. Die Implantate des Herstellers, der 2010 Insolvenz angemeldet hat, sollen Risse bilden und leicht platzen. Zudem soll das verwendete Silikon nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Das in Deutschland für solche Fälle zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde von der französischen Medizinproduktebehörde Afssaps schon im April 2010 darüber informiert, dass sie die Vermarktung, den Vertrieb, den Export und die weitere Verwendung von Silikongel-gefüllten Brustimplantaten des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) europaweit untersagt hat.

Am 23. Dezember 2011 hatte das BfArM Patientinnen noch die zaghafte Empfehlung ausgesprochen, sich vom Arzt auf mögliche Rissbildungen der Implantate hin untersuchen zu lassen und anschließend gemeinsam mit ihrem Arzt über geeignete Maßnahmen zu entscheiden. Die Brustimplantate sollten bis auf weiteres nicht mehr eingesetzt werden.

Am 06. Januar 2012 hat das BfArM nunmehr empfohlen, dass die betroffenen Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden sollten.

Frauen, die seit 2001 eine Brustoperation haben vornehmen lassen, können anhand ihres Implantatausweises prüfen, ob bei ihnen die mangelhaften Implantate verwendet wurden. In diesem Fall sollten sie etwaige Schadenersatzansprüche von einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen. Nur dort kann ihnen wegen der einschlägigen Spezialisierung kompetent geholfen werden. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht beraten und vertreten Sie gern.

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